Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 1334 Views | 13.04.2011 | 21:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8316701

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax reagiert nicht auf Sonderkündigung

Bestell-/Kundennummer: 2873495

Am 7.2.2011 erhielt ich von TelDaFax eine Mitteilung über eine deutliche Strompreiserhöhung zum 1.4.11. Am 8.2. machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht (AGB von 2007) Gebrauch.

SCHLAGWORTE

Bis heute (13.4.) habe ich insgesamt fünf Mal eine Bestätigung angemahnt. Jedes mal bekam ich ausschließlich die Bestätigung einer ordentlichen Kündigung. Auf andere Inhalte der Schreiben wurde überhaupt nicht eingegangen. Auch auf die Tatsache, dass es sich um eine Sonderkündigung handelt, wird überhaupt nicht reagiert.

Man kann durchaus zu dem Eindruck gelangen, dass TDF in Schreiben und Beschwerden vorsätzlich nur selektiv Halbsätze herausliest, um die Erfüllung der eigenen AGB zu umgehen.

Nach der Kündigung und zahlreichen Beschwerden kam mittlerweile sogar eine Jahresrechnung, die eine Nachzahlung von Abschlägen für April und Mai einfordert. Auf den Widerspruch erfolgte wieder nur eine Bestätigung einer ordentlichen Kündigung ohne weitere Bezugnahme auf den Inhalt des Beschwerdeschreibens.

Mittlerweile fühle ich mich als Kunde von dieser Firma vorsätzlich verschaukelt.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Kündigungsbestätigung und Abmeldung beim Netzbetreiber


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Kommentare und Trackbacks (6)


14.04.2011 | 08:04
von ReclaBoxler-2481287 | Regelverstoß melden
1.) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beachten:

www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ130276076711014/link855831A.html

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen.

Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.

Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen.

"Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. " (Zitatende)

2.) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax

3.) GANZ WICHTIG:

Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist (! ) setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und zur Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„. . Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“(Zitatende)

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen (! ) und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden (! ), wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!

14.04.2011 | 08:50
von A. M. | Regelverstoß melden
Lieber User, leider Standard. Teldafax reagiert bei gar nichts mehr. Einfach die Zahlung einstellen und an den örtlichen Versorger wenden. Ansonsten scheint Teldafax nur bei Aktivität eines Anwaltes zu reagieren.

Übrigens habe ich der Preiserhöhung widersprochen, Kündigung aufgrund des Auszuges nun zum 31.05.2011 gestellt.

Bisher kam überhaupt keine Reaktion. Weder auf den Widerspruch, noch auf die Kündigung. Ich habe nun Vattenfall (örtlicher Versorger) mit ins Boot genommen und melde den meinen Endzählerstand. Danach kann Teldafax gern mit mit Kontakt aufnehmen, wenn Sie Geld wollen. Von mir gibt es vorerst nichts mehr. Wenn die schon pleite sind und mein örtlicher Versorger einspringt, dann bekommt der das Geld, aber nicht mehr Teldafax.

Viele Grüße und Erfolg

19.04.2011 | 15:06
von ReclaBoxler-3520228 | Regelverstoß melden
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

Zitat: "Kontopfändung ausschließlich bei der Raiffeisenbank Pfeffenhausen vornehmen lassen. Das ist deren Guthabenkonto."

20.04.2011 | 22:24
von ReclaBoxler-8316701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


05.05.2011 | 15:58
von ReclaBoxler-8316701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch kein Lebenszeichen von TelDaFax trotz weiterer Kontaktversuche.


02.06.2011 | 21:20
von ReclaBoxler-8316701 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 25.05. bekam ich die Nachricht von Teldafax, dass der Vertrag zum 31.05. beendet würde. Die Stadtwerke haben inzwischen bestätigt, dass ich seit dem 01.06. in der Grundversorgung bin.

Über die Verzögerung von zwei Monaten bin ich angesichts der Vorgeschichte bereit, hinwegzusehen.

Bei dem ganzen Wust an Briefen, Faxen und Mails war es letztendlich dieser Eintrag bei Reclabox hier, der zum Erfolg führte!




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