Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 804 Views | 26.05.2011 | 21:39 Uhr
geschrieben von Andrea Peran

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Endabrechnung Stromio

Bestell-/Kundennummer: Best.Nr. 10090078, Vertragskonto 1260736

Stromio ist nach meiner Kündigung (die drei Monate Bearbeitungszeit benötigte) nicht fähig, mir die Ablesekarte für die Endabrechnung zu schicken. Den Zählerstand der Endabrechnung benötigt jedoch auch mein neuer Stromlieferant - STROMIO muss den Zählerstand meinem neuen Anbieter übermitteln und bestätigen.

Ist Stromio eigentlich überhaupt in der Lage, "vernünftig und zeitnahe" zu arbeiten? Ich habe keine Lust mehr auf monatelanges hin und her, da bei Stromio ohne diverse Reklamationen und Beschwerden sowieso nichts passiert.

Falls Stromio dann doch einen Zählerstand übermittelt haben sollte, so ist er laut neuem Anbieter komplett falsch.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Kontaktaufnahme mit mir, Zählerstand an meinen neuen Stromanbieter übermitteln und bestätigen, Endabrechnung!


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
08.07.2011 | 13:51
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


26.05.2011 | 23:08
von Mein Gott Walter | Regelverstoß melden
Sorry,
warum haben sie ihren Zählerstand nicht dieser seltsamen Firma über deren Homepage mitgeteilt? Ach ja, es geht auch mit Fax, Brief, E-Mail. . .

27.05.2011 | 08:11
von ReclaBoxler-4990287 | Regelverstoß melden
Teilen Sie Ihrem NETZBETREIBER (der ist besonders wichtig, da dieser dem alten und den neuen Lieferanten die Zählerstände bestätigt und den Zähler freigibt) und Stromio umgehend den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit

(z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Achtung: Erst wenn Stromio Ihren Zähler beim Netzbetreiber abmeldet / freigibt, kann ein neuer Lieferant Ihren Zähler beim Netzbetreiber anmelden!

29.05.2011 | 00:56
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
falls Sie über Verivox den Vertrag geordert haben, möchten wir Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden. Im Übrigen unternimmt die Bundesnetzagentur nichts, da sie sich nicht zuständig fühlt.
Weitere Infos:
stromio. stop (at) emailn.de

03.06.2011 | 20:31
von Andrea Peran noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat sich noch niemand bei mir von Stromio gemeldet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich noch irgendjemand meldet. Anscheinend hat es Stromio nicht nötig! Ich kann von diesem Stromanbieter nur abraten.


18.06.2011 | 12:25
von Andrea Peran noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


02.08.2011 | 18:25
von Andrea Peran gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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