Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 5079 Views | 12.06.2011 | 22:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2479811

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Falsche Beträge auf der Abschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1008010200TK/Vertragskonto 200106845216

Bezüglich der Abschlussrechnung zu o. g. Kundennummer/Vertragskonto teile ich Ihnen mit, dass meine geleisteten Abschlagszahlungen 334 € und nicht, wie von Ihnen aufgeführten, 329 € (294 € + 35 €) betragen.

SCHLAGWORTE

Die zweifelhaften Machenschaften der Vergabe einer neuen Vertragskontonummer, während der Abschlag aus der alten Wohnung, wie gewohnt, auf das E.ON-Konto fließt, bedarf einer eindeutigen Ankündigung. Diese ist nie erfolgt.

Anscheinend ist E.ON nicht in der Lage, regelmäßig eingehendes Geld einer vorhandenen Kundennummer entsprechend auf die Adresse der neuen, aktuellen Wohnung zuzuordnen. Sie ziehen es vor, das "zuviel" bezahlte Geld zurück zu überweisen und gleichzeitig Mahnungen für die aktuelle Wohnung zu verschicken.

Dieses ist jedoch eine E.ON-interne Angelegenheit und reine Kundenabzocke. Die dafür von Ihnen erhobene Mahngebühr in Höhe von 5 € werde ich nicht bezahlen! Ich habe seit Jahren immer und regelmäßig meine Abschläge gezahlt, aber hier hört meine Geduld auf.

Ich werde die Bezahlung der korrekten Summe in Höhe von 99,99 € (nicht 104,99 € ) umgehend veranlassen. Sollten Sie weiterhin die € 5,- anmahnen, werde ich nicht zögern und umgehend meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erlass fiktiver Mahngebühr in Höhe von 5 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.06.2011 | 17:03
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Nach Ihrem Umzug haben wir Ihnen eine Vertragsbestätigung geschickt und darauf steht die neue Kundennummer. Wir können Zahlungen an die alte Kundennummer, die für die alte Adresse geführt wurde, nicht zuordnen. Das ist auch in Ihrem Interesse, denn es könnte auch nur eine Namensgleichheit vorliegen und wir würden Ihre Zahlungen dann einem Kunden mit gleichem Namen zuweisen. Deshalb haben wir Ihnen Ihre Zahlungen für die schlussgerechnete Kundennummer wieder zurücküberwiesen.

Wir bestätigen Ihnen das auch noch einmal in einem persönlichen Brief und hoffen, dass die Sache dann für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.06.2011 | 17:08
von ReclaBoxler-4713121 | Regelverstoß melden
Dass eine neue Kundennummer vergeben wird, ist eine Sache. Jedoch sollte diesbezüglich AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen werden, dass der Kunde doch entsprechend seinen Dauerauftrag abändern sollte. Dann würde so etwas nicht mehr passieren.
Wer kontrolliert denn bitte mit jedem Umzug die Kundennummer auf eventuelle Änderungen!

Vielen Dank für die Antwort, jedoch vermisse ich eine Erwähnung bzgl. der "Mahngebühr" i. H. v. € 5.

18.06.2011 | 18:48
von ReclaBoxler-2479811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.06.2011 | 20:47
von ReclaBoxler-2479811 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON hat sich wie versprochen per Brief mit einer neuen Abrechnung ohne Mahngebühr gemeldet.

Sehr schön. Das nenne ich Kundendienst und das, obwohl ich zwischenzeitlich schon den Anbieter gewechselt habe!


27.06.2011 | 13:02
von St. Brandt | Regelverstoß melden
Bei e.on muss man auf Einiges gefasst sein!



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