Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 945 Views | 20.06.2011 | 09:10 Uhr
geschrieben von Judith Höllering

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Gemeinsames Vorgehen gegen Stromio möglich?

Bestell-/Kundennummer: Bestell-Nr. 10138224

Auch wir streiten seit Monaten mit Stromio, da sie uns eine völlig falsche Endabrechnung gestellt haben.

SCHLAGWORTE

Seit Januar 2011 haben wir Stromio versucht mitzuteilen, dass wir zum 1.3.11 umziehen – aber bei die Kundenhotline hingen wir nur in der Warteschleife, auf Mails, Faxe und Briefe wurde nicht reagiert. Daraufhin haben wir entnervt gekündigt und mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung entzogen. Ab dem 1.3.11 sind wir dann in der teuren Grundversorgung der EnBW gelandet.

Selbstverständlich hat Stromio trotz Entzug der Einzugsermächtigung am 1.3. und 1.4. bei uns abgebucht – und wir haben uns das Geld zurückgeholt. In der Schlussabrechnung will Stromio nun je 13 Euro für die Rücklastgebühr, die völlig unberechtigt sind. Außerdem hat Stromio bei der Abschlussrechnung nicht den von uns genannten Zählerstand als Grundlage für die Abrechnung genutzt, sondern einen – natürlich viel höheren – Fantasieverbrauch angesetzt.

Wir haben daraufhin Stromio am 20.5.11 einen Brief mit einer korrekten Abrechnung gesendet:

Wir haben Ihnen am 4.5.2011 mitgeteilt, dass Sie uns mit Frist bis zum 16.5.2011 die von uns zu viel verlangten Stromkosten zurückzahlen müssen. Sie haben darauf nicht reagiert. Auch die von Ihnen angekündigte – falsche – Gutschrift, die Sie bis zum 9.5.2011 an uns zahlen wollten, ist unserem Konto nicht gutgeschrieben worden.

Völlig unstrittig ist, dass Sie
a) unseren Zählerstand für die Abschlussrechnung falsch beziffert haben und damit der von Ihnen errechnete Verbrauch und die darauf fällige Stromsteuer plus EEG-Zulage falsch, sprich deutlich zu hoch, berechnet wurde
b) uns zweimal unberechtigt eine Rücklastgebühr i. H. v. je 13 Euro von der Gutschrift abgezogen haben, da wir Ihnen die Einzugsermächtigung entzogen hatten.

Daraus berechnet sich folgender Betrag, den Sie uns unstrittig und beweisbar schulden:
(exakte Berechnung)
Summe, die Sie an uns zurückzahlen müssen: 98,49 Euro

Stromio hat bis heute nicht auf diesen Brief reagiert, sondern nur viel später den falsch berechneten Betrag i. H. v. 47,77 Euro bezahlt. Der Rest steht noch immer aus.

Was Stromio mit uns macht, hat anscheinend System – sie gehen wohl davon aus, dass man sich irgendwann geschlagen gibt und denen das Geld schenkt.

Was können wir noch tun? Wer hat Erfahrung, wie Stromio auf einen Mahnbescheid reagiert? Wir haben hier in der Reclabox gelesen, dass sie dann zwar die ausstehenden Zahlungen tätigen, aber nicht die Gebühren des Mahnbescheids zahlen und wenn man Pech hat, bleibt man dann darauf sitzen.

Da es sich ja meist um geringere Beträge handelt, haben Anwälte kein großes Interesse an der Sache. Da wir aber der Meinung sind, dass Stromios illegale Machenschaften gestoppt werden sollten: was haltet Ihr davon, wenn alle, die von Stromio bewusst geschädigt werden, gemeinsam gegen Stromio vorgehen? Sammelklagen gibt es ja in Deutschland nicht, aber wie wäre es mit einer Art Musterklage oder Streitgenossenschaft?

Ich bin es Leid, mich wochenlang mit solchen dubiosen Firmen herumärgern zu müssen und am Ende doch noch abgezockt zu werden.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrekte Auszahlung der Abschlussrechnung, sofortige Überweisung der fehlenden 50,72 Euro


Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
08.07.2011 | 14:17
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.07.2011 | 12:24
von Judith & Miles Höllering | Regelverstoß melden
Hallo!
Offenbar liest Stromio die Reclabox und hat wohl Angst bekommen, dass wir uns hier zusammenschließen. Ich habe jedenfalls endlich mal eine Reaktion (siehe unten) erhalten.

Eine Bitte an alle Stromio-Geschädigten:
meldet euch bei stromio. stop "at" emailn.de, da erhaltet ihr Infos, was ihr tun könnt bzw. können wir gemeinsam überlegen, wie wir gegen Stromio vorgehen können.

So, jetzt zur Stromio-Mail an mich:
Sie haben angeblich erst am 15.4.2011 durch meinen Netzbetreiber erfahren, dass wir umgezogen sind - nur komisch, dass ich bereits seit Januar dutzende Male versucht habe, die Kundenhotline zu erreichen und belegbar seit Februar auf vielfachen Kanälen Stromio mit Mails (mit Standard-Rückantwort von Stromio), Faxen (mit Sendebestätigung) und Briefen (Einschreiben mit Rückschein) bombardiert habe.

Jetzt schreibt Stromio: "Kulanterweise" haben sie mich trotzdem zum 31.3.11 aus dem Vertrag gelassen.
Sprich: die sind unfähig, nicht erreichbar, reagieren auf nichts und jetzt ist es "kulant", wenn sie mich Ende März aus dem Vertrag lassen, obwohl ich längst gekündigt und Ende Februar schon ausgezogen und keinen Strom mehr von Stromio bezogen habe? Wirklich frech!

"Kulanterweise" wollen sie mir jetzt die Rückläuferkosten i. H. v. 26 Euro erstatten.
Sprich: ich entziehe Stromio im Februar die Einzugsermächtigung, da ich keinen Strom mehr von denen beziehe, sie buchen trotzdem illegal im März und April ab, ich lasse zurück buchen und dann sendet Stromio frecherweise zwei Mahnungen über je 13 Euro. Jetzt ist es "kulant", wenn sie mir die durch das illegale Handeln von Stromio entstandenen 26 Euro erstatten, die sie mir in der Abschlussrechnung einfach abgezogen hatten? Noch viel frecher!

"Leider" muss Stromio mir auch mitteilen, dass der Zählerstand, den ich ihnen zu unserem Auszug am 28.2.11 mitgeteilt habe, nicht zur Berechnung genutzt werden kann, sondern der Zählerstand vom 31.3.11 genommen wird, da sie angeblich "gemäß §18a Abs. 2 StromNZV dazu verpflichtet sind, die Schlussrechnung mit dem Zählerstand des Netzbetreibers zu erstellen".
Sprich: ich soll für einen ganzen Monat den Stromverbrauch unseres Nachmieters zahlen, nur weil Stromio absolut unfähig ist? Extrem frech!

Und jetzt kommts: Stromio will, dass ich aufgrund ihrer Mail in die Reclabox schreibe, dass der Fall gelöst ist: "Wir hoffen, Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie daher Ihren Eintrag bei der Reclabox-Beschwerdeplattform als gelöst zu kennzeichnen."

Ist ja wohl die Höhe: sie bieten nur an, die durch Stromios illegale Abbuchung entstandenen Kosten i. H. v. 26 Euro an mich zu überweisen und erwarten dann, dass ich alle anderen Punkte, wo Stromio Mist gebaut hat und ich noch Geld zu bekommen habe, einfach unter den Tisch fallen lasse?

Sorry, das ist weiterhin absolut unseriös.
Also: der Fall ist NICHT gelöst und ich erwarte nach wie vor die korrekte Auszahlung meines Guthabens!

13.07.2011 | 13:43
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Einzugsermächtigung widerrufen und Stromio bucht trotzdem ab? Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges.
Stromio zahlt nicht innerhalb einer gesetzten Frist? Mahnbescheid raus an Stromio.
Oder ---> Monate warten, sich vertrösten lassen, Geld unverzinst zur Verfügung stellen und somit diesem Unternehmen Unterstützung zukommen lassen, für deren Machenschaften.
Reagieren Sie einfach, beantragen Sie einen Mahnbescheid über die Ihnen zustehende Summe. Diese Kosten muss Stromio übernehmen und Sie werden sehen, wie schnell das Ihnen zustehende Geld auf Ihrem Konto ist.

29.08.2011 | 10:33
von Judith Höllering noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat einen Teil des mir zustehenden Geldes bezahlt - und einen Teil nicht.
Die Beschwerde kann deshalb NICHT als gelöst bezeichnet werden!


22.11.2011 | 00:40
von ReclaBoxler-4253286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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