FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom Schlussrechnung - Bonus verweigert
Bestell-/Kundennummer: 900001000670
Fast 17 Monate! nach Vertragsende bekam ich die Schlussrechnung, leider Ohne den 125,-- €-Bonus.
Zahlreiche E-Mails an die Kundenbeteuer. und auch an Herrn Breidenbach ("ja, mich gibt es wirklich"), ohne Erfolg.
Ich sollte meine Vertragsunterlagen (wozu eigentlich? ) zuschicken!
Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt.
Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen
Sorgfalt prüfen können, benötigen wir allerdings die
entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie ihren Anspruch herleiten, in Kopie.
Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten.
Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich
alle Regelungen, auf die Sie Ihren Anspruch begründen.
Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen
und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen.
Für Ihre Mühe übersenden wir Ihnen anbei einen Reisegutschein im Wert von bis zu 100 Euro.
Paar Tage später:
Wir bedanken uns herzlich für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen.
Erst in einem Telefonat mit der Hotline konnte ich erfahren, es geht um die Kündigung innerhalb ersten 12 Monate (verweis auf die AGB) geht.
Da einige Gerichtsurteile schon vorliegen, will FlexStrom auch eine schriftliche Stellungsnahme verweigern.
Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde. Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.
Ich war doch vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 (steht auch in der Rechnung) Kunde von Flexstrom. Sind das 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit), oder nicht?
AGBs Stand: 18.03.2009
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Damit dieser fällig wird, darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekündigt werden. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde.
Folgende Ergänzung der Ziffer 7.3 ist neu:
Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.
Es würde mich interessieren, wann diese Änderung gemacht wurde, und warum sollte sie rückwirkend für meinen Vertrag vom Jahr 2009 gelten?
de.reclabox.com/beschwerde/40901-flexstrom-berlin-kein-neukundenbonus-unterjaehrige-preiserhoehung
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.
Auch aus Ihren Unterlagen ist ein solcher Anspruch bislang nicht erkennbar gewesen. Deswegen können wir keine Rechnungskorrektur für Sie vornehmen.< Wir bedauern, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine andere Entscheidung übermitteln können.
de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
"Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg)."
Quelle: www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
Urteile kommen dadurch zustande, dass man sein gutes Recht einfordert - wenn nötig vor Gericht. Flexstrom hat die AGB später ausführlicher und klarer formuliert, aber eben erst später. Wesentlich für den jeweiligen Vertrag sind die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.
J.S.