Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1144 Views | 24.06.2011 | 12:45 Uhr
geschrieben von J. Sielicki

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom Schlussrechnung - Bonus verweigert

Bestell-/Kundennummer: 900001000670

Fast 17 Monate! nach Vertragsende bekam ich die Schlussrechnung, leider Ohne den 125,-- €-Bonus.

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Zahlreiche E-Mails an die Kundenbeteuer. und auch an Herrn Breidenbach ("ja, mich gibt es wirklich"), ohne Erfolg.

Ich sollte meine Vertragsunterlagen (wozu eigentlich? ) zuschicken!

Nach unseren Unterlagen wurde Ihre Schlussrechnung jedoch korrekt erstellt.
Damit wir Ihre Forderung mit der gebotenen
Sorgfalt prüfen können, benötigen wir allerdings die
entsprechenden Unterlagen, aus denen Sie ihren Anspruch herleiten, in Kopie.
Diese haben wir bisher leider nicht bzw. nicht vollständig erhalten.
Benennen Sie dabei bitte so genau wie möglich
alle Regelungen, auf die Sie Ihren Anspruch begründen.
Nach Eingang werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen
und dann gegebenenfalls eine Rechnungskorrektur für Sie veranlassen.

Für Ihre Mühe übersenden wir Ihnen anbei einen Reisegutschein im Wert von bis zu 100 Euro.

Paar Tage später:

Wir bedanken uns herzlich für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen.

Erst in einem Telefonat mit der Hotline konnte ich erfahren, es geht um die Kündigung innerhalb ersten 12 Monate (verweis auf die AGB) geht.

Da einige Gerichtsurteile schon vorliegen, will FlexStrom auch eine schriftliche Stellungsnahme verweigern.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: 125,-- € Bonus + Guthaben aus der Rechnung


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Kommentare und Trackbacks (10)


27.06.2011 | 16:38
von J. Sielicki | Regelverstoß melden
Heute endlich eine Stellungsnahme:

Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam. Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde. Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.

Ich war doch vom 01.03.2009 bis 28.02.2010 (steht auch in der Rechnung) Kunde von Flexstrom. Sind das 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit), oder nicht?

28.06.2011 | 10:04
von J. Sielicki | Regelverstoß melden
Danke für diese Mitteilung. Ich habe damals auch das Kleingedruckte gelesen:

AGBs Stand: 18.03.2009
7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Damit dieser fällig wird, darf Ihr Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder FlexStrom gekündigt werden. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde.

Folgende Ergänzung der Ziffer 7.3 ist neu:

Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.

Es würde mich interessieren, wann diese Änderung gemacht wurde, und warum sollte sie rückwirkend für meinen Vertrag vom Jahr 2009 gelten?

30.06.2011 | 18:06
von ReclaBoxler-3631287 | Regelverstoß melden
Diesem Kunden ist mitgeteilt worden, dass er den Bonus erhalten wird:

de.reclabox.com/beschwerde/40901-flexstrom-berlin-kein-neukundenbonus-unterjaehrige-preiserhoehung

01.07.2011 | 16:11
von J. Sielicki noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.


05.07.2011 | 14:31
von J. Sielicki | Regelverstoß melden
Ein Update von heute: letztmalig müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keinen Anspruch auf eine Änderung der Rechnung erkennen können.
Auch aus Ihren Unterlagen ist ein solcher Anspruch bislang nicht erkennbar gewesen. Deswegen können wir keine Rechnungskorrektur für Sie vornehmen.< Wir bedauern, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine andere Entscheidung übermitteln können.

14.07.2011 | 08:11
von ReclaBoxler-7202287 | Regelverstoß melden
Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

20.07.2011 | 13:41
von A. B. | Regelverstoß melden
Es gibt etwas Aktuelles zum verweigerten Bonus. Wie in einer Online-Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Hamburg zu erfahren ist, gibt es ein weiteres Urteil:

"Das Amtsgericht Buxtehude hat mit Urteil vom 8. Juni 2011 einem Flexstrom-Kunden einen Anspruch auf Zahlung von 125 Euro Bonus zugesprochen (mitgeteilt von RA Gunnar Becker, Hamburg)."

Quelle: www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

Urteile kommen dadurch zustande, dass man sein gutes Recht einfordert - wenn nötig vor Gericht. Flexstrom hat die AGB später ausführlicher und klarer formuliert, aber eben erst später. Wesentlich für den jeweiligen Vertrag sind die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten.

20.07.2011 | 16:51
von ReclaBoxler-8125128 | Regelverstoß melden
www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

01.09.2011 | 11:01
von J. Sielicki gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Brief an die Vorstände hat tatsächlich Wunder gewirkt. Vielen Dank an das Forum und die Teilnehmer.
J.S.


05.09.2011 | 17:13
von Barbara Ranftl | Regelverstoß melden
Mir ging es genauso, ist doch eine Bauernfängerei, Flexstrom soll endlich zahlen. An alle, die genau ein Jahr Strom bezogen haben, denn die Kündigung ist ja erst nach Ablauf des ersten Jahres wirksam, wie es in Art.Nr. 7.3 im eigenen Flexstromvertrag steht. Die Firma widerspricht sich doch hiermit selbst!



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