Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1863 Views | 19.07.2011 | 00:03 Uhr
geschrieben von Ralf Mikolajewski

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Monatelanges Ignorieren - jetzt Drohung mit Inkasso

Bestell-/Kundennummer: 10250317 / 121509203

Ende November 2010 habe ich aufgrund WISO-Bericht im ZDF mittels VERIVOX von Vattenfall zu Stromio Gmbh gewechselt. Die dort benannten Konditionen waren am günstigsten und ausschlaggebend.

SCHLAGWORTE

Mit Datum vom18.01.2011 erhielt ich eine Vertragsbestätigung ab 01.02.2011 mit monatl. Abschlagsforderungen, die um 20 % höher waren als mein Altvertrag bei Vattenfall. Am 19.01.2011 habe ich sofort mittels E-Mail, Fax und postalisch widersprochen und auf die unrechtmäßigen Abschlagsforderungen hingewiesen.

Bestellgrundlage waren 400,25 €/Jahr, d. h. 33,35 € monatlich. Stromio hatte monatlich 47,00 € gefordert. Das sind ca. 40 % mehr als angeboten und bestellt!

Eine Antwort erhielt ich nicht, nur die jedem wahrscheinlich mittlerweile bekannten Standard-Antwortschreiben mit Blablabla ohne Bezug zum Anliegen.

Allerdings wurde sofort der monatliche Abschlag von 47,00 € wg. Lastschriftverfahren von meinem Konto abgebucht. Daraufhin ließ ich den Betrag zurück buchen, informierte Stromio GmbH, Geschäftsführer Hrn. Ömer Varol hierüber, sowie meine sofortige Überweisung des korrekten Betrages über 33,35 €. Dann ging das volle Programm mit Mahnungen sowie entsprechenden Mahngebühren (5,00 €/ Mahnung - Gem. Urteil LG Berlin-Brandenburg sind 2,50 €/Mahnung als Obergrenze festgestellt) los und Belastung meiner Person mit den angefallenen Rückbuchungsgebühren.

Wegen angeblicher Rückstände wurde von Stromio GmbH dann gekündigt und aufgrund meines Zählerschlussstandes die zugehörige Schlussrechnung über Restforderung 70,36 € zugesandt.
Auch diese war fehlerhaft, was ich ebenfalls mit Widerspruch vom 16.05.2011der Geschäftsführung, wie oben geschildert, mitteilte und den von mir errechneten korrekten Endbetrag über 10,43 € auf die Stromio GmbH-Bankverbindung überwies. Ich bat um Bestätigungsschreiben bis 27.05.2011, welches ich natürlich wie üblich nicht erhielt.

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Jetzt, zwei Monate später, habe ich allerdings, datiert vom 10.07.2011 eine neue Mahnung erhalten, worin mir bei Nichtzahlung der unrechtmäßigen Forderung innerhalb sieben Tagen mit dem Inkassobüro von Stromio GmbH gedroht wird, selbstverständlich wieder 5,00 € Mahngebühren zusätzlich oben drauf.

Ich werde aber die nun noch benannte illegitime Forderung über 64,93 € nicht überweisen, sondern bei Post vom Inkassobüro einen Rechtsanwalt aufsuchen um endlich meine Ruhe und keine weiteren Belästigungen durch Stromio GmbH zu haben.

Das ignorante, für mich betrügerisch erscheinende Verhalten der Stromio GmbH sowie des anscheinend so gut wie nicht vorhandenen Kundenservice hat mir nur finanzielle Nachteile durch den Verlust meiner erheblich besseren Altkonditionen wg. des Anbieterwechsels verschafft. Die Nerven, die ich mittlerweile gelassen habe, sind hierbei noch nicht mal erwähnt.

Abschließend rate ich aus meiner selbst gemachten Erfahrung jedem Interessenten ab, jemals auch nur über einen Vertrag mit der Stromio GmbH nachzudenken.

Ich bin übrigens wieder bei Vattenfall gelandet und zahle dort 41,00 €/Monat - immer noch erheblich weniger als von Stromio GmbH verlangt. Gibt einem doch sehr stark zu denken.

Mein Beitrag ist ein wenig länger - ich hoffe aber er hilft anderen Personen bei ihrer Entscheidungsfindung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Stromio GmbH soll mich endlich mit illegitimen Forderungen in Ruhe lassen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.07.2011 | 13:59
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass sich Abschläge nicht grundsätzlich an dem Betrag orientieren, die ein anderer Energieversorger erhoben hat.

Desweiteren bitten wir zu beachten, dass Neukunden-Boni und Frei-kWh nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten auf der ersten Jahresrechnung fällig werden. Diese sind in den monatlichen Abschlägen daher nicht verrechnet.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (14)


19.07.2011 | 09:42
von Ehemaliger Stromio Kunde | Regelverstoß melden
"... einen Rechtsanwalt aufsuchen, um endlich meine Ruhe und keine weiteren Belästigungen durch Stromio zu haben."

Vielleicht sollte der Anwalt auch Schritte gegen WISIO und Verivox in Erwägung ziehen. Pressefreiheit und Falschmeldung sind das eine, wenn sich aber der Lobbericht über Stromio als falsch herausstellt, erwarte ich z. B. von Wiso als GEZ-Zahler eine Berichtigung.

Stattdessen ließ man den Chef der Netzagentur in einer Sendung auftreten, der dann allen erklärte, die Stromkunden wären zu dumm, den richtigen Stromanbieter zu wählen.

19.07.2011 | 10:56
von Heinz | Regelverstoß melden
Einfach die letzten Überweisungen zurück buchen (geht bei jeder Bank bis zu einem Jahr, auch wenn das niemand weiß), eigene Abrechnung erstellen (alle Boni, den reellen Zählerstand, den Tarif mit berücksichtigen) und abwarten. Stromio wird sich ganz schnell melden. Plötzlich gibt es auch keinen Systemfehler mehr. Ach ja, Mahnungen, Inkasso und solche Scherze ignorieren.
Weitere Infos: stromio. stop (at) emailn.de

19.07.2011 | 11:55
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
 spider monkey Heinz
Bitte legen Sie dar, welche Bank zwölf Monate (wie kommen Sie auf diese Zahl?) lang Überweisungen zurückbucht. Das ist schlicht Unfug.
Abbuchungen vom Konto können 13 Monate lang zurück gebucht werden, bei Überweisungen ist dies zu fast 100 % unmöglich.
An den Ersteller: Lassen Sie doch die Inkassobutzen schreiben. Nach dem ersten Schreiben die Forderung bestreiten (einfach: Ich bestreite diese Forderung). So ist diese Forderung als strittig gesetzt. Sollte die Inkasso nochmals schreiben, einfach zum Anwalt, der eine negative Feststellungsklage einreichen soll. Kostet Stromio nochmals ordentlich Geld, sofern Ihre Rechnung stimmt.

19.07.2011 | 15:03
von ReclaBoxler-2227315 | Regelverstoß melden
Mache ich gerne. Meine Frau arbeitet bei einer Bank. Ich weiß nicht, wie Sie sich von Ihrer Bank über den Tisch ziehen lassen. Meine Info ist rechtens.

19.07.2011 | 15:15
von Dudödeldu | Regelverstoß melden
Oh, es gab ein Urteil des BGH, der gesagt hat, dass diese sechs Wochen Frist zwar bankintern gilt, aber nicht immer über den Kunden selber. Daher ist es durchaus möglich, Abbuchungen, die schon Monate her sind, zu widerrufen.

19.07.2011 | 18:17
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Überweisungen können nicht zurück gebucht werden, auch wenn Ihre Frau auf der Bank arbeitet. Anders verhält es sich bei Abbuchungen, wenn Firmen von Ihrem Konto abbuchen. Da haben Sie 13 Monate Zeit (Sepa), die Beträge zurückzubuchen. BEI ABBUCHUNGEN!
Warum stellte z. B TelDaFax von Abbuchung auf Überweisung um? Richtig, damit die Kunden das Geld nicht mehr rückbuchen konnten.
Ihre Kommunikation mit Ihrer Frau leidet offensichtlich. Ich wünsche Ihnen alles Gute in Ihrer Ehe.

19.07.2011 | 21:13
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Faszinierend, dass Stromio es nach wie vor schafft, die blödesten Mahnungen zu verschicken, es aber "systembedingt" nicht schafft, korrekte Rechnungen zu erstellen.

Vielleicht sollte man Herrn Varol "systembedingt" einen Stift und ein paar Blätter Papier schicken, damit er die Rechnungen "systembedingt" von Hand erstellen kann.

19.07.2011 | 22:42
von RS | Regelverstoß melden
Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. die entsprechende Kontobelastung rückgängig gemacht werden. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d. h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

20.07.2011 | 14:58
von Edeltraud Schröder | Regelverstoß melden
Habe auch Probleme mit Stromio. Hatte den Bonus von 90€ nicht erhalten. Bei meiner AGB stand nichts von Mindestabnahme drin.
Aus Kulanz wollten sie es seit dem 11.7.7 überweisen. Bis heute nichts eingegangen.
Was habe ich heute gemacht? Meine Bank angerufen und drei Abschläge zurück buchen lassen. Ist schon auf meinem Konto!
Die 19 €, die zu viel sind, werde ich an Stromio bei Gelegenheit zurück überweisen. Aber ohne Mahngebühren. Ich lasse mir jetzt auch Zeit.
Müsste ja auch noch Telefongebühren abziehen. Die Bank kann bis zu einem Jahr zurück buchen.
Würde ich jedem raten, bevor man sich Monate mit Stromio rum ärgert.

24.07.2011 | 16:08
von Ralf Mikolajewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer der allgemein gehaltenen Stellungnahme der Stromio GmbH vom 21.07.2011 auf ReclaBox ist mir keine weitere Info zugegangen. MfG Ralf Mikolajewski / 24.07.2011


27.07.2011 | 19:53
von Ralf Mikolajewski | Regelverstoß melden
Nach meinem Kommentar vom 24.07.2011 äußerte sich der Kundenservice von Stromio GmbH mit eMail vom 25.07.2011 an mich wie folgt.

Zitat: "Wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauern dass Sie Grund zur Beschwerde haben. Bei der Abschlagsberechnung, wird der verbrauchsabhängige Bonus und die Frei kWh nicht mit einkalkuliert. Der im Internet angegebene Jahrespreis ist inklusive Bonus und Frei kWh. Aus diesem Grund war der kalkulierte Abschlag von 47,00 Euro bei dem bestellten Jahresverbrauch von 2.100 kWh real.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir Ihre Schlussrechnung storniert und die entstandenen Rückläufer- und Mahnkosten ausgebucht.
Des Weiteren werden wir auf die staatliche Erhöhung der EEG Umlage verzichten und haben unter diesen Gesichtspunkten die Schlussrechnung nochmals neu erstellt. Diese werden wir Ihnen in den nächsten Tagen mit separater Post zustellen.
Wir hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitten Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen."

Bis heute habe ich das benannte Schreiben nicht erhalten.

Wie bereits mit meiner Beschwerde sowie zigfachem Schriftwechsel geäußert, ist mein Standpunkt hierzu klar und es gibt diesem nichts hinzuzufügen. Da ich mein Anliegen über ReclaBox öffentlich gemacht habe, denke ich es allen, die meine Beschwerde kommentiert haben, schuldig zu sein, auch Information über den restlichen Werdegang meiner Beschwerde zu geben. MfG Ralf Mikolajewski / 27.07.2011

28.07.2011 | 17:03
von Ralf Mikolajewski | Regelverstoß melden
Mit heutiger Post erhielt ich die Schlussrechnung der Stromio GmbH, datiert vom 26.07.2011, aus der ein Guthaben von 0,50 EUR hervorgeht, welches mir in den nächsten zehn Tagen auf meine Bankverbindung überwiesen werden soll.
Aufgrund eines falschen Tarifes erhielt ich die nun korrigierte Schlussrechnung. Ich sehe den Vorgang somit als für mich gelöst an.

Unabhängig hiervon kann ich nur jedem raten, seine Beschwerden, sobald Stromio GmbH nicht reagiert bzw. vertröstet, öffentlich zu machen.
Hierbei hat es mir sehr geholfen, dieses über ReclaBox zu tun.

MfG Ralf Mikolajewski / 28.07.2011

28.07.2011 | 18:58
von Ralf Mikolajewski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Korrigierte Schlussrechnung der Stromio GmbH vom 26.07.2011 weist nun ein Guthaben von 0,50 € aus.
Danke für die Unterstützung von ReclaBox, sonst hätte sich das Thema bis zu einem notwendigen Gerichtstermin hingezogen. MfG Ralf Mikolajewski / 28.07.2011


21.11.2011 | 17:50
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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