Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 420 Views | 23.08.2011 | 18:35 Uhr
geschrieben von Klaus Zimmermann

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Meine Stromio-Geschichte

Bestell-/Kundennummer: 10044733

Bei mir ging das "Grauen" schon im Winter 2009 los, als ich der Meinung war, zu Stromio wechseln zu müssen.

SCHLAGWORTE

Da hat der Mist schon angefangen, als Stromio meinte, von mir keinen Auftrag erhalten zu haben und sich somit auch gleich mein Vertrag beim bisherigen Stromlieferanten prompt um ein halbes Jahr verlängerte.

Irgendwann, ca. Juni 2010, wurde ich dann endlich von Stromio mit Strom beliefert, und da auch schon wieder die erste Überraschung: meine Abschlagszahlung soll nun auf einmal mehr als 10,-- € teurer sein als beim alten Lieferanten. So viel zu billigem oder günstigem Strom.

Nach dem sich dann auf meine Beschwerde hin nichts getan hat, habe ich Stromio prompt die Einzugsermächtigung meines Kontos entzogen und war somit auf Überweisung der Abschlagszahlungen angewiesen. Nach langem hin und her, war ich dann bei eine Wunschabschlagszahlung von 37,-- €.

Nach dem ich dann leider wegen Urlaub versäumt hatte, zwei Abschlagszahlungen zu begleichen, gingen die eigentlichen Probleme los: Mahnungen mit 5,-- € Mahnkosten. Und wenn man diese nicht begleicht, kommen weitere 5,-- € Mahnkosten mit dem nächsten Schreiben dazu.

Auf Beschwerdemails und Mails über das Kontaktformular schien Stromio nicht zu reagieren, also probierte ich es per Telefon. Dort habe ich dann, nach dem sich jemand dazu bereit erklärt hat, den Hörer abzunehmen, jemanden klargemacht, dass ich die Mahngebühren nicht bezahlen werde und dass man sich das gefälligst in meiner "Kundenakte" notieren solle.

Eine Woche später das gleiche Spiel: Mahnschreiben mit weiteren 5,-- € Mahngebühren. So geht das seit September 2010 bis heute (!).

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Ein ganzes Jahr später nach gültiger Vertragslaufzeit, also am 01.06.2011, erhalten ich nach erfolgreich abgelesenem Zählerstand ein weiteres Schreiben, in welchem ich die versprochene Bonuszahlung erhoffte. leider ohne Erfolg. Die versprochenen - ca. 100,-- € müssten es gewesen sein - wurden mir natürlich nicht angerechnet, worauf ich dann auch ziemlich zügig am 03. August 2011 fristlos kündigte, in dreifacher Ausfertigung per Mail, per Fax und per Einschreiben an den Geschäftsführer persönlich.

Kurz vor Ablauf einer gesetzten Frist meldet sich dann Stromio, dass ich nicht fristlos kündigen könnte und es dafür auch keinen Grund gäbe.

Bis heute warte ich auf die angepriesenen und versprochene Bonuszahlung und erhalte statt dessen weitere Mahnschreiben mit weiteren 5,-- €, insgesamt sind wir schon bei 88,13 € angelangt. (Übrigens wollte ich mal die tolle Servicehotline ausprobieren, und dort bin ich sage und schreibe über 40 Minuten in der Schleife gehangen, bis ich dann schließlich selber aufgelegt hatte. Die mir entstandenen Kosten habe ich Stromio bei einer Abschlagszahlung einfach abgezogen!) Der Fall wurde übrigens der Sat.1-Akte-Redaktion schon in Kopie geschildert.

Abschließend ist von mir zu sagen, dass Ihre Firma wirklich das Musterbeispiel dafür ist, wie man die Kunden am Besten abzockt! Von mir werden keine Abschlagszahlungen mehr überweisen und Mahngebühren schon gleich dreimal nicht, solange ich nicht die Bonuszahlung erhalte, die mir bei Vertragsabschluss nach einem Jahr versprochen wurde.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Verrechnung der Ausstehenden Beträge mit der Bonuszahlung, sofortige Aufhebung des Vertrags und hört auf, die Kunden weiter abzuzocken!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.08.2011 | 14:08
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Der Bonus von 115,00 Euro brutto ist auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung vom 01.06.2011 ersichtlich.

Alles weitere möchten wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen und Wir werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


23.08.2011 | 19:36
von Stromio Nein Danke | Regelverstoß melden
Danke für Ihren Bericht - Nix wie weg von dieser Strom(io) -Bude; werde meinen Anwalt bitten, fristgerecht mit allen Formalitäten unter Androhung weiterer straf- und zivilrechtlicher Schritte diesen Verivox-Günstlingen zu kündigen. Wer heute noch Kunde der Stromio-Bude ist, ist selber schuld!

24.08.2011 | 10:53
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Das sehe ich ähnlich wie ReclaBoxler-8313817!
Vor allem sollten Sie auch lesen, was sie bestellen.

26.08.2011 | 12:24
von ReclaBoxler-5217318 | Regelverstoß melden
Na, Herr Lustig, das finde ich aber lustig. "Lesen, was Sie bestellen", Papier ist geduldig, dieser Spruch trifft auf Stromio gleich hundertfach zu. Hatte auch Megastress mit Stromio und hätte nicht geglaubt, dass ich mal in so eine Falle tappe, denn ich kann lesen. Dank Reclabox ist mein Fall nach gut einem Jahr nun fast gelöst, aber nur fast, also wir sind auf einem guten Weg, würde ich sagen.

05.09.2011 | 14:58
von Klaus Zimmermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sobald die komplette Abmeldung von Stromio am 31.10 durch ist, werde ich die Beschwerde als "gelöst" kennzeichnen.


09.11.2011 | 17:00
von Klaus Zimmermann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die Endabrechnung erhalten, welche zwar noch genauestens geprüft werden muss, aber im Großen und Ganzen ist die Beschwerde hiermit gelöst!


21.11.2011 | 17:20
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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