Durch Tchibo direct endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1796 Views | 15.09.2011 | 16:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2319431

Tchibo direct GmbH (Hamburg)

Keine korrekte Abrechnung, keine Reaktion von Tchibo

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 204179; Kundennummer: 30047059

Aufgrund eines Umzugs kündigte ich meinen Stromlieferungsvertrag mit der Tchibo direct GmbH.

SCHLAGWORTE

Da ich keine Kündigungsbestätigung erhielt, versandte ich die Kündigung nochmals mittels Einwurf-Einschreiben.

Nach meinem Auszug teilte ich Tchibo meinen Zählerstand und meine neue Adresse mit. Gleichzeitig widerrief ich vorsichtshalber meine Einzugsermächtigung. Dieses Schreiben habe ich mittels Einschreiben und Rückschein versandt.

Zwei Monate nach meiner Kündigung bat ich Tchibo um Zusendung einer Schlussrechnung. Dieser Bitte kam dann nach sechs Wochen und einigen weiteren Schreiben auch tatsächlich nach. Dies war auch das erste Mal, dass sich Tchibo an mich gewandt hat. Alle anderen Schreiben hat Tchibo leider ignoriert.

Diese Schlussrechnung ist jedoch nicht korrekt. Es wurde ein falscher Abrechnungszeitraum zugrunde gelegt und ein Endzählerstand angegeben, der für mich nicht nachvollziehbar ist. Ich hatte Tchibo einen anderen Zählerstand mitgeteilt, der so auch im Übergabeprotokoll meiner ehemaligen Wohnung vermerkt wurde. Tchibo hatte einen geringen Nachzahlbertrag ermittelt.

Ich widersprach daher der Rechnung und trug detailliert vor, weshalb ich die Schlussrechnung für falsch halte. Nach meiner Rechnung unter Zugrundelegung des richtigen Zählerstandes ergibt sich ein Guthaben von ca. 35,- Euro. Dieses Schreiben habe ich per Post und E-Mail an Tchibo gesandt. Für meine E-Mail erhielt ich immerhin eine Eingangsbestätigung. Seit Ende Juli 2011 warte ich nun auf eine Reaktion von Tchibo.

Tchibo hat zwischenzeitlich den Nachzahlbetrag trotz widerrufener Einzugsermächtigung von meinem Konto eingezogen. Zwei Tage später überwies mir Tchibo einen Betrag von 7,- Euro. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist mir nicht klar. Eine neue Schlussrechnung habe ich nicht erhalten.

Derzeit bin ich geneigt, den unrechtmäßig abgebuchten Betrag zurück buchen zu lassen, um irgendeine Reaktion von Tchibo auszulösen. Zwar handelt es sich nur um einen geringen Betrag, jedoch möchte ich diesem Unternehmen auch kein Geld schenken.

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Meine Forderung an Tchibo direct GmbH: Übersendung einer korrekten Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens.


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Kommentare und Trackbacks (6)


15.09.2011 | 20:53
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Hallo, da Tchibo keinen Strom direkt verkauft, arbeiten die sicher wieder mit einem anderen Dienstleister zusammen.
Dort schon einmal nachgefragt, was los ist?
Ist oft besser, als wenn alles über die erste Firma geht und die das dann an die zweite Firma weiter geben muss.
Und dauert vor allem auch deutlich länger.

15.09.2011 | 21:51
von Der Giftspritzer | Regelverstoß melden
Da bin ich aber froh, dass sich jeder seine eigene Meinung bilden kann. . .

15.09.2011 | 22:38
von ReclaBoxler-2319431 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2451257
Danke für den Tipp. Das bringt mich auf die Idee, mal beim Netzbetreiber nachzufragen.

 spider monkey Der Giftspritzer
Ich verstehe den Sinn dieser Aussage zwar nicht, aber dem Grunde nach stimme ich zu.


18.09.2011 | 22:41
von Onkel Tschibo | Regelverstoß melden
Sagen Sie mal, was haben Sie eigentlich erwartet, als Sie Strom von einem Kaffeeröster gekauft haben? Gehen Sie auch zum Frisör für psychische Behandlung, weil Sie immer versuchen, Brötchen im Autohaus zu kaufen?

19.09.2011 | 17:20
von ReclaBoxler-2319431 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Erwartungen:

1. Strom
2. eine ordentliche Abrechnung

Was haben Sie für eine Antwort auf Ihren geistreichen Kommentar erwartet?


21.11.2011 | 17:08
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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