Durch RWE gelöste Beschwerde. | 1140 Views | 12.11.2011 | 11:53 Uhr
geschrieben von Manuel Haacker

RWE AG (Brühl)

Nachzahlung

Bestell-/Kundennummer: X 203 3204 995

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

ich habe eine offene Zahlung von 288,56€ brutto, davon abgezahlt 200€. Nun dann erhielt ich noch eine Nachzahlung von 264,39€, daraufhin habe ich angerufen und vereinbart, dass ich diese Summe mit in meinem Ratenplan haben will und ich sie so am besten abbezahlen kann, weil ich das komplette Geld nicht zur Verfügung habe.

Jetzt erhalte ich Post vom Inkassodiesnt, dass ich doch bitte die Summe von 269,39€ + 52,90€, macht gesamt: 322,29€ bezahlen soll komplett, aber das kann ich nicht und RWE wusste das auch! Das Komische - mir werden auch immer andere Summen gesagt und wenn ich eine Summe anspreche, blicken die erst gar nicht durch.

Ich fühle mich in der Hinsicht echt verschaukelt von RWE, da ist man schon ein bereitwilliger Zahler und zahlt die Raten pünktlich und wird dann direkt so behandelt.

Dann fragt sie RWE, warum viele Leute nicht zahlen! Ich könnte das so nachvollziehen, aber nun ja ich möchte gern das Geld bezahlen, nur ich kann es nicht komplett! Die Absprache mit der Vereinbarung war vor ca. 3 - 4 Wochen. Beim heutigen Anruf meinte der Mitarbeiter, so eine Absprache hätte nie stattgefunden.

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Meine Forderung an RWE AG: Mahngebühren + Inkassogebührehn sollen wegfallen und ein Ratenplan soll erstellt werden!


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Kommentare und Trackbacks (6)


12.11.2011 | 14:14
von ReclaBoxler-3125910 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6480961 schön, dass Sie so viel Geld zur Verfügung haben.
Wahrscheinlich haben Sie auch zwei oder drei Autos in der Garage des Einfamilienhauses stehen und fahren sechs Mal im Jahr in den Urlaub.

Herzlichen Glückwunsch, dann ist Ihr Ego so wie Ihr Charakter.
Es könnte sooooo einfach sein.

12.11.2011 | 15:39
von ReclaBoxler-4916220 | Regelverstoß melden
Ich bezahle jeden Monat 20 Euro mehr und freue mich, wenn ich am Jahresende wie nichts draufzahlen muss und auch noch was zurück bekomme.
Es kann doch alles soooo einfach sein. :-)

12.11.2011 | 16:43
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4916220

Heutzutage ist es eher dumm, in Vorkasse zu gehen, da es mittlerweile immer häufiger passiert, dass das Geld am Ende weg ist und man keinen Cent wieder sieht.
Das mit den abweichenden Rechnungen kann ich nachvollziehen, ich hatte ähnliches. Einfach mal selber nachrechnen und Einspruch einlegen, spätestens wenn es gerichtlich wird, kommen die mit realistischen Zahlen.

13.11.2011 | 15:11
von Dunja Funja | Regelverstoß melden
Wenn man sich mit dem Teufel einlässt. Warum sind Sie bei RWE? Spätestens seit Fukushima müsste jeder wissen, was los ist. Die scheffeln Milliarden mit einer menschenverachtenden Technik und persönlichen Kundendienst sollte man dann auch nicht erwarten. Diese Konzerne sind seelen- und verantwortungslos! Ich kann nur appellieren, nicht in die manipulierten Tarifrechner zu schauen und sich von Gier leiten zu lassen. Es gibt 3 ehrliche ÖkoStromAnbieter: Naturstrom Düsseldorf, EWS Schönau-Die Strom Rebellen und Greenpeace Energy, bedingt auch noch Lichtblick. Ich bin seit drei Jahren bei Naturstrom und fühle mich sehr gut aufgehoben. Schickt RWE, EON, EnBW und Vattenfall endlich dahin, wo sie hingehören, auf die unteren Plätze. Die besinnen sich vielleicht auch wieder, wenn durch die fehlenden Milliardengewinne die rattenhaften Manager das Schiff verlassen haben. Vorher keinesfalls!

17.11.2011 | 01:56
von Manuel Haacker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inkassodienst war hier und fand die Sache selbst sehr komisch, es wurde ein Ratenplan erstellt, Inkassogebühren sind nicht weggefallen, werde danach den Anbieter wechseln.


21.11.2011 | 16:06
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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