FlexGas:
Keine Rückzahlung nach Vertragsende
FlexGas:
Keine Rückzahlung nach Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 900001403747
Flexgas hat es seit nunmehr als vier Monaten nicht geschafft, eine Endabrechnung nach Kündigung nach genau einem Jahr vorzunehmen. Telefonisch habe ich es aufgegeben, da man entweder niemanden erreicht oder nur 0-Aussagen bekommt. Per Mail habe ich zweimal Antwort bekommen, aber nur Standardaussagen, wie technische Probleme.
Viele Grüße
TELDAFAX lässt grüßen. Ich denke, Flexgas steht auch vor der Insolvenz. Jedenfalls wünsche ich es diesem Unternehmen von Herzen.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (am besten schriftl. Bestätigung des Netzbetreibers in Kopie beilegen).
Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Den ich bin es leid nur noch belogen und hingehalten zu werden mit ständig wechselnden aussagen.
Wie der Zählerstand wäre noch nicht da
die falschen kenzahlen zur berechnung in m³ und so weiter
Ich kann nur sagen finger weck von dieser Firma