Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stromio zahlt Neukundenbonus sowie kostenlose kWh nicht aus!
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 1359203
Ich bin seit dem 01.01.2011 Kunde bei dem Stromlieferanten Stromio GmbH.
Bei Vertragsabschluss wurde ein Neukundenbonus von 60,00 € sowie 310 kostenlose Kilowattstunden vereinbart, welche nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten mit der Schlussrechnung zur Auszahlungen kommen sollten.
In den bei Vertragsabschluss ausgehändigten AGB der Stromio GmbH ist hierzu festgehalten:
3.7: „Sofern bei Vertragsabschluss ein Bonus vereinbart wurde, schreibt Stromio dem Kunden den Bonus in vereinbarter Höhe einmalig mit der nächsten Rechnung nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres gut und verrechnet diesen. Die Bonuszahlung erfolgt nur, wenn der Kunde während der vereinbarten Bezugszeit ununterbrochen für die im Vertrag angegebene Verbrauchsstelle elektrische Energie bezogen hat. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.“
Ich habe in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 lückenlos Strom von der Stromio GmbH bezogen. In meiner Schlussrechnung vom 25.01.2012 wurde jedoch weder der Neukundenbonus in Höhe von 60,00 € ausgezahlt, noch wurden die vereinbarten kostenlosen Kilowattstunden (310kWh) verrechnet.
Meine diesbezügliche Anfrage bei Stromio wurde wie folgt beantwortet:
„Wir haben zwischenzeitlich von der Fachabteilung in Erfahrung bringen können, dass eine Verrechnung mit dem Bonus erst ab einem Verbrauch von 1.500 kWh in Betracht kommt. Ihr Verbrauch, laut der Schlussrechnung, liegt darunter. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und wünschen Ihnen einen schönen Tag.“
Diese vermeintlichen Vertragsinhalte auf die sich die Stromio GmbH hier beziehen möchte, sind in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB nicht vorhanden!
Daher fordere ich die Stromio GmbH erneut auf, den Neukundenbonus (60,00 €) sowie die kostenlosen Kilowattstunden (310 kWh) auszuzahlen.
Andernfalls werde ich eine Auszahlung der vertraglich mir zustehenden Bonusleistungen auf dem Rechtsweg erzwingen.
21.02.2012 | 11:38
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Kirchhoff,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass am 16.02.2012 eine korrigierte Schlussabrechnung an Sie versandt wurde.
Auf dieser Rechnung wurde Ihnen der Bonus sowie die Frei-kWh gutgeschrieben.
Wir hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitten Sie, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.
Ich bin mir aber sicher, dass Fa. Stromio die neuen AGB dem Kunden vorlegen muss, damit dieser zustimmt oder ggf. auch kündigen kann.
Da dies wohl nicht geschehen ist, gelten die zum Vertragsabschluss gültigen AGB.
Da Fa. Stromio wohl noch nix von Vertragsrecht gehört hat, bitte hart bleiben und ggf. auch klagen.
Mit dieser geänderten AGB-Nummer kommen die bei Gericht niemals durch!
die Angaben der Stromio GmbH sind korrekt. Ich habe zwischenzeitlich eine korrigierte Schlussabrechnung per Post erhalten. Der Neukundenbonus sowie die freien Kilowattstunden wurden hierin berücksichtigt.