1008 Views | 05.03.2012 | 16:10 Uhr
geschrieben von Thomas Weinsberg

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Bonuszahlung

Bestell-/Kundennummer: 900001527003

Folgenden Text habe ich von Flexstrom erhalten:

SCHLAGWORTE

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2012.

Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.

> > > > > > >

Ich wurde vom 1.1.2011 - 31.12.2011 von Flexstrom beliefert.

Seite 1.1.2012 werde ich von einem neuen Stromlieferanten beliefert.

Prinzipiell bin ich von Flexstrom zur Kündigung genötigt worden, da ich am 30.9.2011 ein neues Angebot erhalten habe: Dieses Angebot lag 26% über dem Preis des Grundversorgers, 64% über dem Preis vom Vorjahr (ohne Bonus) und 78% über Ihrem Normalpreis!

Des weiteren hat Flexstrom in der Endabrechnung den Zählerstand manipuliert.

Flexstrom ist bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, den Vorfall zu klären. Ein weiteres Guthaben wurde ebenfalls noch nicht erstattet!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Zügige Zahlung des Guthabens und Auszahlung der Bonuszahlung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


05.03.2012 | 18:22
von Pia | Regelverstoß melden
Artikel der Stiftung Warentest vom 17.02.12 beachten:

"Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

( www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-4332921/ )

Ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

Im übrigen Flexstrom auf den fälschlicherweise zu Grunde gelegten Zählerstand "hinweisen" (am besten Bestätigung des Netzbetreibers beifügen, welche Zählerstände von diesem an Flexstrom gemeldet worden sind) und eine korrigierte Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens bis zu einem konkreten Termin fordern.

12.03.2012 | 16:27
von Thomas Weinsberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.03.2012 | 19:30
von Karl | Regelverstoß melden
Bericht einschließlich Video der WDR-Sendung "Servicezeit" vom 08.03.12: www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw10/0308/02_flexstrom.jsp

26.03.2012 | 09:05
von E. | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443

Zitat: ". ...Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:

Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.

Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.

In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "

27.03.2012 | 09:02
von Thomas Weinsberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teilweise wurde das Problem gelöst.

Es stehen noch der Bonus und die Korrektur der Endabrechnung aus.
Die Manipulation des Zählerstandes zu Gunsten von Flexstrom gehören anscheinend auch zum Geschäftsmodel.


17.04.2012 | 10:46
von Thomas Weinsberg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde eine neue Rechnung erstellt. Immer noch falsch!

Bonus wurde immer noch berücksichtigt.


08.05.2012 | 20:28
von Thomas Weinsberg | Regelverstoß melden
FLEXSTROM anwortet nicht auf alle Fragen in Anschreiben. Auch nicht auf "Einschreiben mit Rückschein". Es wird nicht die richtige Klausel 7.3 aus meinem Vertrag zitiert. Immer eine mir nicht bekannte. Mit freundlichen Grüßen



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!