Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 648 Views | 13.03.2013 | 09:24 Uhr
geschrieben von Michaela Domjancic

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Mahntreiben von Zeiler u. Pöhler im Auftrag Stromio

Bestell-/Kundennummer: E11/01473-9 Registernummer Zeiler & Pöhler

Durch mein Verschulden bin ich bei stromio in Zahlungsverzug geraten, daraufhin wurde mir gekündigt.

SCHLAGWORTE

Es wurden Mahnschreiben, Vollstreckungsbescheid und jetzt, Veranlasst durch Zeiler & Pöhler, eine vorläufiges Zahlungsverbot meiner Bank zugestellt. Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll.

Eine EV habe ich in dieser Sache bereits abgegeben, und habe nur Kindergeld und ein kleines Gehalt von ca. 370,00 EUR zum leben, da aber jetzt mein Konto gesperrt ist, kann ich nicht mal meinem kind was zu essen kaufen.

Ich habe auch bereits per Fax und Mail an dieses RA Büro geschrieben das ich die Forderung innerhalb 10 Tagen komplett begleichen werde, mit der bitte mein konto freizuschalten, da reagiert aber absolut keiner Drauf.

Denn: Wenn das Konto frei ist, kann ich mir von meiner Familie den Forderungsbetrag borgen und es zügig überweisen, anderst bekommen sie gar nichts, und ich gehe zum Rechtspfleger am Amtsgericht und lass mein Konto per Verfügung freischalten.

Ich möchte aber diese Sache beenden und bezahlen.

Mfg

M. D

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Einstellung des vorläufigen Zahlungsverbotes per sofort


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2013 | 10:52
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Domjancic,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.03.2013 | 09:52
von Rudi Ratlos | Regelverstoß melden
Sie sollten so schnell als möglich Ihr konto in ein P-Konto umwandeln

Mit P-Konto ist das neue Pfändungsschutzkonto gemeint, welches es seit Sommer 2010 gibt.

Vorteile vom P-Konto

bis 985,15 Euro Kontopfändungsschutz
einfache Aufstockung des Kontopfändungsschutzes bei Kindern etc.
man kann bis zur Pfändungsgrenze sicher am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen.

jedermann, also auch Selbstständige, können so ein Konto bekommen
zur Einrichtung des Kontos ist kein Gerichtsbeschluss erforderlich
keine Sperrung des Kontos mehr

P-Konto ---> goo.gl/9ifhg

30.03.2013 | 18:48
von Michaela Domjancic gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles hat sich aufgeklärt.
Danke ReclaBox!




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