259 Views | 24.04.2013 | 13:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8487672

I-CASES (Königstein)

I-Cases, keine Lieferung, keine Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: 14675

Bestellung am 06.02.2013

SCHLAGWORTE

Camcorder Sony PJ740

Leider muss auch ich hier die negativen Informationen bestätigen. Gerät als verfügbar angezeigt, nicht geliefert. Nach drei Wochen tel. FREUNDLICH angefragt und auch eine freundliche Info bekommen. Leider war diese Info für den Müll und natürlich wurde auch der Termin nicht eingehalten. Dann noch mehrmals versucht, tel. Kontakt zu bekommen, jedoch wurde immer sofort aufgelegt (wahrscheinlich notieren die sich die Tel. Nummern der Kunden).

Besonders ärgerlich war das Ganze, da ich den Camcorder für einen Kurzurlaub benötigte.

Nicht einmal auf eine "deftige Frustmail" meinerseits wurde reagiert!

Nun die Lieferung angemahnt, was nat. auch für den Müll war, dann Bestellung storniert mit Termin für die Rückzahlung. Der Termin wurde auch nicht eingehalten.

Momentan bin ich dabei, einen Mahnbescheid zu erwirken. Parallel dazu mache ich am 19./20. 03. 13 eine Anzeige wegen Betruges (sofern das Geld nicht eintrifft).

I-Cases? Erinnert etwas an den Icarus, der wollte auch hoch hinaus!

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Meine Forderung an I-CASES: Rückzahlung wegen Nichtlieferung


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Kommentare und Trackbacks (9)


24.04.2013 | 20:52
von ReclaBoxler-8487672 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.05.2013 | 20:59
von ReclaBoxler-8487672 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.05.2013 | 21:05
von ReclaBoxler-8487672 | Regelverstoß melden
Es gibt neues,
dem Mahnbescheid wurde widersprochen.
Jetzt habe ich Anzeige wegen Betruges erstattet und an das Gericht
weitergeleitet.

Bin gespannt

02.05.2013 | 17:50
von ReclaBoxler-8487672 | Regelverstoß melden
Hallo,
vielen Dank für die Info zum Adhäsionsverfahren.
Kann man dieses noch (nachträglich) zur Anzeige anfügen?
Leider habe ich schon einige negative Erfahrungen mit Anwälten gemacht, wenn es sich um (in deren Augen) Bagetellen handelt.

Noch etwas zum Einkauf im Netz.
Es muss nat. nicht immer das billigste Angebot sein, was hier auch nicht der Fall war.
Zig positive Bewertungen sollten eigentlich ausreichen und die vielen negativen Bewertungen bezogen sich fast ausschließlich auf die Lieferzeit/Kontaktmöglichkeit. Zum Bestellzeitpunkt war in keinster Weise auf eine Betrugsmasche zu schließen. (was noch immer offen ist)
Ich kaufe oft und viel im Netz, und bin der Meinung, hier schon vorsichtig zu sein.

Wer jedoch einen Artikel sehr preiswert kaufen will, der muss sich damit abfinden, das dieses nur über Vorkasse machbar ist.
(würde ich genau so machen)
Und jeden Internetshop gleich eine betrügerische Absicht zu unterstellen, grenzt schon etwas an einem persecution complex.

09.05.2013 | 16:52
von ReclaBoxler-8487672 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.05.2013 | 21:01
von ReclaBoxler-8487672 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2013 | 22:01
von ReclaBoxler-8487672 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2013 | 22:07
von ReclaBoxler-8487672 | Regelverstoß melden
Hallo,
es wurde ein Teil der Forderung beglichen.
Der Camcorderpreis, nebst eine Einschreibegebühr.

Mahngebühr, Gerichtsgebühr und Aufwandskosten, wurden nicht bezahlt.
Jetzt liegt der Vorgang bei Gericht und es wird zu einer Verhandlung
kommen.

Ich werde JEDEN CENT an Kosten Einklagen, dass habe ich Hr. Maas auch mitgeteilt und bin momentan dabei dieses durchzuführen.

14.06.2013 | 21:26
von ReclaBoxler-8487672 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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