Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 670 Views | 27.03.2013 | 09:44 Uhr
geschrieben von Alexander Fritz

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio ignoriert Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 1230023

15. Januar 2013: Stromio erhöht die Preise zum 1.3.2013

20 Januar. 2013: Ich nehme online einen Anbieterwechsel zur EON zum nächst möglichen Termin vor und beauftragte EON mit der Kündigung bei Stromio

28. Januar 2013: EON kündigt meine Vertrag bei Stromio

Stromio gab der EON als nächstmöglichen Termin erst den 1.3.2014 an und verschwieg gegenüber der EON mein Sonderkündigungsrecht. So werden durch Haarspaltereien (das machen andere Stromanbieter genauso) die Interessen der Kunden missachtet.

Mehre Anrufe und Schreiben blieben bis dato ohne Resonanz. Der Rechtsweg wird somit wohl unausweichlich.

Wenn ich mir die vielen Beschwerden im Internet gegen diesen Anbiter ansehe, frage ich mich, wie lange es diesen Verein noch geben wird.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung meines Sonderkündigungsrechts zum 1. März 2013


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.04.2013 | 14:12
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir hoffen Ihr Anliegen mit unserer E-Mail und der Kündigungsbestätigung vom 30.03.2013 zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


05.04.2013 | 18:21
von Alexander Fritz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


18.04.2013 | 22:25
von ReclaBoxler-3575782 | Regelverstoß melden
Ein Sonderkündigungsrecht muss immer vom Verbraucher selbst wahrgenommen werden. Daher wurde die Kündigung der E.On erst zu 2014 zugestimmt. Der neu gewählte Anbieter kann für den Verbraucher immer nur zum regulären nächstmöglichen Vertragslaufzeitende kündigen. Vorher informieren und erst dann beschweren lieber Beschwerde-Verfasser!

19.04.2013 | 07:56
von ReclaBoxler-3575782 | Regelverstoß melden
Was Sie schreiben, dass es S C H W A C H S I N N sei, kann man sich auch einbilden, damit man denkt, man steht im Recht ;-) . und nein, ich arbeite nicht für irgendeinen Stromanbieter. das ist Allgemeinbildung m. E.



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