ExtraEnergie GmbH (Neuss)
EXTRAENERGIE verweigert rechtlich anerkannte TELEFAX-Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 1375013
Ich habe meinen Vertrag bei ExtraEnergie per Fax, das rechtlich anerkannt ist, gekündigt.
Nachdem erstmal mehr als vier Wochen verstrichen sind, meldete sich heute das Unternehmen und teilte mit, meine Kündigung nicht anzuerkennen.
ExtraEnergie erkenne Kündigungen nur postalisch an - was ein Skandal ist, da ich kein Unternehmen kenne, bei dem dies so ist.
06.06.2013 | 09:32
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxextraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Ich hatte mir diese angeschaut. Da Extrastrom, muss das nicht unbedingt gleich sein.
Steht unter 8.2
www.extraenergie.com/fileadmin/user_upload/documents/Endkunden_AGB_extrastrom.pdf
Das kann aber durchaus der falsche Bezugspunkt sein - dann war mein Kommentar natürlich falsch.
Ich gehe auch einmal davon aus, dass die unterschiedliche Behandlung der Zugangswege einer Kündigung zu einem klageabweisenden Urteil gegen diese Stromfritzen führen würde.
Man muss sich eben nur aufraffen zu klagen. Das fällt natürlich aufgrund eines immer noch bestehenden Risikos eines vorlorenen Prozesses nicht immer leicht.
Ich sehe nur das Problem, wie nun nach Ablehnung der Kündigung weiter verfahren wird. Wenn die also auf der Vertragweiterführung bestehen, muss der BF ja erst einmal weiterzahlen. Wenn sich bezüglich der Höhe nichts geändert hat, hat dieser Saftladen ja keinen Grund zu klagen.
Wenn sie erhöht haben und er nun nur den alten Preis weiterzahlt, wie geht das dann weiter?
Wenn der neue Anbieter, der ja nun nicht zum Zuge kommt, günstiger gewesen wäre, interessiert das diesen Saftladen auch nicht, solange bei ihnen bezahlt wird. Hier hätte der BF ja möglicherweise, falls die Kündigungsablehnung rechtlich nicht zu halten ist, einen Anspruch auf Schadenersatz. Ob der BF in diesem Fall einfach nur das zahlt, was der neue Anbieter erhoben hätte? Keine Ahnung!