Von 1·2·3energie beantwortete Beschwerde. | 693 Views | 11.06.2013 | 10:52 Uhr
geschrieben von Zaide Mencoglu

1·2·3energie (Ludwigshafen)

Endabrechnung nicht erhalten, dadurch Kündigungsfrist abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: Geschäftspartner 1123121151/ Vertragskto.2123087368

Habe telefonisch bei 123Energie meine Jahresabrechnung abgefragt, weil ich zum 31.05.13 kündigen wollte wegen erhöhtem Stromtarif.

Man sagte mir, dass ich erst zum 31.05.14 kündigen kann. Bislang habe ich keine Jahresabrechnung erhalten, so dass ich zum 31.05.13 kündigen kann. Da auch der Abschlag und der Strom teuer geworden ist, möchte ich sofort kündigen.

Ich würde nur bleiben, wenn ich meine alte Abschlagszahlung bezahle. Ansonsten bitte ich um sofortige Kündigung, weil sie mir auch inzwischen zu teuer sind.

Zaide Mencoglu

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Meine Forderung an 1·2·3energie: Alte Abschlagzahlung und keine Nachzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.06.2013 | 10:07
Firmen-Antwort von: 1·2·3energie
Abteilung: VH-K

Sehr geehrte Kundin,

wir haben Ihre Beschwerde über ReclaBox erhalten und nehmen wie folgt Stellung:

Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht 6 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Da in dieser Frist keine Kündigung eingegangen ist, hat sich Ihr Vertrag bis zum 31.05.2014 verlängert.

Wenn Sie Ihren Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen möchten, muss die Kündigung bis spätestens zum 19.04.2014 bei uns eingehen.

Im Falle einer Preisanpassung erhalten Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht.

Ihre Jahresrechnung wurde pünktlich erstellt. Wie auch in den Jahren zuvor erhielten Sie diese Anfang Juni.

Wir freuen uns, dass wir Ihre Preise seit dem 01.06.2012 stabil halten konnten. Ihr Arbeitspreis erhöhte sich ab 01.01.2013 ausschließlich aufgrund gesetzlicher Umlageerhöhungen.

Der neue Abschlagsbetrag wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs festgesetzt und soll Ihren ungefähren Verbrauch decken. Der errechnete Abschlagsbetrag ist unter diesen Gesichtspunkten richtig.

Sie haben in Ihrem persönlichen Login-Bereich die Möglichkeit, den Abschlagsbetrag zu senken. Beachten Sie jedoch, dass es bei gleichbleibendem Verbrauch zu einer Nachzahlung bei der nächsten Jahresrechnung kommen wird.

Können wir noch etwas für Sie tun? Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihr 1·2·3energie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


11.06.2013 | 18:49
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Die Jahresendabrechnung hat doch mit der Vertragslaufzeit überhaupt nichts zu tun.

Das Kündigungsrecht ergibt sich aus den Fristen und Gründen gem. den AGB.

Also, entweder kündigt man aufgrund einer Preiserhöhung zum Wirkungstermin, oder man kündigt, unter Beachtung der Fristen, zum Ablauf.

Sie werden nach Ihrer Darstellung vermutlich noch ein wenig deren Kundin/Kunde sein.



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