1559 Views | 29.07.2013 | 11:06 Uhr
geschrieben von Cathrin

Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)

Kredit einfach gekündigt!

Mir wurde vor einigen Tagen einfach ohne Angabe von gründen mein Autokredit gekündigt.

SCHLAGWORTE

Ich habe dieses Kredit seid sechs Jahren und habe immer meine Raten bezahlt. Vor zwei Monaten beantragte ich eine Stundung meiner Rate für drei Monate. Man erklärte mir, ich solle den Antrag einmal per Mail und einmal per Einschreiben der Bank zusenden.

Da ich momentan von 184,-- € Kindergeld leben muss, weil ich keine staatliche Hilfe bekomme, war mir das mit dem Einschreiben finanziell nicht möglich, was ich auch der Sachbearbeiterin erklärte. Sie meinte dann schon genervt, dass ich wenigstens die Mail schicken solle, was ich auch Tat, nachdem ich Std. lang eine Mailadresse suchen hatte.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass jetzt alles seinen Weg gehen würde, doch weit gefehlt. Letzte Woche bekam ich dann ein Schreiben von der Santander-Bank, dass mein Kredit gekündigt ist und ich sofort die Restforderung von 6.000,-- € bezahlen solle. Warum machen Sie das? Ist das der Dank für die Rettungspakete, die wir alle mit unseren Steuern bezahlen? Dürfen Sie einfach meinen Kredit kündigen?
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Kommentare und Trackbacks (2)


29.07.2013 | 23:12
von Zyon71 | Regelverstoß melden
Das tut einfach nur weh zu Lesen, mein Beileid für so viel Hilflosigkeit und Naivität.Es muss einer mal Ehrlich zu dir sein. Schau das wenn dich das Inlasso anschreibst du diesmal schneller reagierst und nicht noch mehr Ärger bekommst, UND keine Ausreden mehr. Alt genug zum Unterschreiben warst du ja auch. Alles gute

19.08.2013 | 16:50
von ReclaBoxler-3330361 | Regelverstoß melden
Ist das Schreiben der Santander Bank auch wirklich rechtkräftig UNTERSCHRIEBEN und steht ein NAME darunter, der sich mit der Unterschrift identifiziert? wenn NEIN, ist die Kündigung ungültig! siehe => BGH § 126 Schriftform:(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. => schauen Sie auch hier mal rein: dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20AZR%20162/04 => KÜndigung MUSS vom Kündigenden unterschrieben sein. Ich vermute, dass es nicht der FAll ist =>>>> hier auch noch etwas:
pers. Unterschrift und das Kürzel „i. A.“.

Der BundesGerichtsHof urteilte: die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ (im Auftrag, w. m.) gibt, im Gegensatz zur Unterzeichnung „i. V.“ (in Vertretung, w. m.) zu erkennen, daß der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.

(BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 – BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR192/02-BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87)

„Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG. Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigen-händige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a. a.O.)



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