callmobile GmbH (Hamburg)
Bereits verbrauchtes Startguthaben wird in Abzug gebracht.
Bestell-/Kundennummer: TNR 015120676923
Ich habe einen callmobile-Vertrag mit einem Startguthaben von 12 EUR gekündigt. 10 EUR des Startguthabens waren bereits verbraucht. Dann erfolgte eine automatische Aufladung von 15 EUR, die nicht mehr verbraucht wurden.
Nach erfolgter Reklamation der Auszahlung des Guthabens wurden lediglich 3 EUR des Restguthabens ausgezahlt. Die restlichen 12 EUR wurden nicht erstattet. Begründet wurde dies damit, daß bei einer Kündigung das Startguthaben nicht ausgezahlt werden würde. Auf meine Frage, wo dies aus den AGB hervorgehen würde, wurde von callmobile auf folgende FAQ verwiesen:
"Eine Auszahlung ist nur für die vom Kunden eingezahlten Guthaben, d. h. nicht für das von callmobile gewährte Startguthaben und nicht für von callmobile gewährte Bonusguthaben, möglich. "
Meine Reklamation, daß es wohl nicht sein könne, daß das bereits verbrauchte Startguthaben von 10 EUR bei der Auszahlung des aufgeladenen Guthabens von 15 EUR in Abzug gebracht werden könne, wurde bisher nicht ernst genommen. Ich sehe mich durch die zitierte FAQ in meiner Reklamation bestätigt und halte diese Vorgehensweise von callmobile nicht für seriös.
P. S.: Heißen bei callmobile alle call-center-Agentinnen Frau Schäfer oder wie ist es zu erklären, daß bei einer Reklamationsbeantwortung der vorhergehende Schriftwechsel seitens callmobile anscheinend komplett ignoriert wird. Ist wahrscheinlich nur eine Taktik, um lästige Kunden, die sich so etwas nicht bieten lassen, abzuwimmeln.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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