ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Überhöhte Abschläge. Geld trotz Abschlussrechnung einbehalten
Bestell-/Kundennummer: 832825
2011 begann die Firma Priogas mit unserer Gaslieferung. Wir hatten in diesem Jahr einen Verbrauch von 30.000 kWh, wir zahlten einen Abschlag von rund EUR 200 monatlich. Im April 2012 erneuerte unser Vermieter unsere Gastherme, wodurch unser Verbrauch laut der eigenen Jahresrechnung 2012 von Priogas auf 19.000 kWh sank. Obwohl ich diese erwartete Änderung in unserem Verbrauch schon im Mai 2012 mitteilte und ja eine entsprechende Abschlussrechnung vorlag, weigerte sich Priogas, den Abschlag entsprechend meines Vorschlages auf 110 Euro monatlich zu senken. Dieser Betrag hätte laut dem Strompreisrechner von Priostrom einem Verbrauch von über 19.000 kWh entsprochen. Priostrom senkte zwar den Abschlag, aber nur auf 164 Euro, was viel zu viel war.
Wir zogen daraufhin unsere Einzugsermächtigung zurück und kündigten an, dass ein Abschlag von E'UR 164 für unseren Verbrauch unbillig sei und wir nun monatlich eine Überweisung über 110 Euro tätigen würden. Dies taten wir dann auch.
Es folgten erst Mahnungen, denen wir mit Hinweis auf die Strittigkeit der Forderung widersprachen. Nach den Mahnungen folgten Inkassoschreiben mit horrenden Gebühren und Androhung von Schufa-Einträgen, denen wir ebenfalls mit Hinweis auf die unbillige und strittige Forderung widersprachen. Dann folgte die Kündigung von Priogas mangels Zahlung der offenen Forderungen.
Die Abschlussrechnung, die dann folgte, bestätigte, was wir immer gesagt hatten: es bestand - trotz gekürzter Abschlagszahlungen - ein Guthaben von über 300 Euro. Priogas zog aber hiervon die Mahn- und Inkassokosten ab, sodass nur noch ein Guthaben von ca. 20 Euro übrig bleiben sollte.
Hiergegen legte ich Widerspruch ein - mit Hinweis auf die Abschlussrechnung, die ja bewies, dass die geforderten Abschlagszahlungen ungerechtfertigt und meine Abschlagsleistung mehr als ausreichend gewesen war.
Lapidar wurde mir daraufhin erklärt, da ich die Abschlagszahlungen nicht geleistet hätte, die Priogas verlangt hatte, seien sowohl die Mahnkosten als auch die Inkassokosten gerechtfertigt, und man würde mir den Restbetrag von ca. 20 Euro überweisen.
Ich setzte eine Frist bis zum 2.10., bis zu der ich die Gutschrift des Gesamtbetrages ohne Abzüge erwartete, der nun längst verstrichen ist. Für den Fall, dass Priogas dem nicht entspräche, drohte ich an, Mahnbescheid und Strafanzeige zu beantragen.
Dies beabsichtige ich, am 15.10. zu tun - eventuell ist die Zahlung ja schon unterwegs.
09.10.2013 | 18:11
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind.
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Mit freundlichen Grüßen
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