Startseite > Internet > Ankaufportale > ReBuy > gelöste Beschwerde-Nr.: 69354
Durch reBuy gelöste Beschwerde. | 976 Views | 02.11.2013 | 19:16 Uhr
geschrieben von Raffael Nunes

reBuy (Berlin-Mahlsdorf)

Reklamationsbearbeitung aus der Dienstleistungs-Steinzeit

Bestell-/Kundennummer: TRN07679331

Rebuy, das Handelsunternehmen mit der lustig-lockeren Fernsehwerbung. Nun, nachdem ich jahrelang ein treuer und umsatzstarker Kunde der Firma Rebuy war, ging im Sommer diesen Jahres eine Lieferung an mich auf dem Postweg verloren. Gut, das kann passieren, aber was dann folgte, ist in meiner Erfahrung mit div. Handelspartnern ohne Beispiel:

SCHLAGWORTE

Der Kundenservice von Rebuy ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, Reklamationen zu lesen und im Idealfall sogar zu verstehen. Zuerst wurde gar nicht auf die Reklamation reagiert, dann nur sehr träge, sodass der Eindruck entstand, man würde seitens Rebuy die Sache unnötig in die Länge ziehen. Immer wieder habe ich nachgehakt, dann wurde mir angeraten, die allseits bekannte "Versicherung an Eidesstatt"abzugeben um zu belegen, dass ich das Paket nie bekommen hätte, erst dann würde man meine Reklamation überhaupt bearbeiten. Nun ist diese Forderung dummerweise unrechtmäßig, wie den Verantwortlichen bei der Firma Rebuy jeder Jurist leicht erklären könnte. Ich habe dem also selbstverständlich widersprochen, meine Forderung nach Rückerstattung des Kaufbetrages zwei Mal angemahnt und die Damen und Herren von Rebuy daran erinnert, dass sie meine Vertragspartner wären, die DHL hingegen der ihrige, und somit auch ihr Problem. Wie sie also ihre Regressansprüche mit der DHL klären würden sei nicht Sache ihrer Kunden. Natürich wird seit nunmehr fast zwei Monaten behauptet, man warte auf eine Rückmeldung der DHL, das aber nur am Rande. Ich bin sicher, werte Leser, dies wird niemanden von Ihnen wirklich verwundern.

Ich war weiß Gott geduldig mit Rebuy, aber jetzt reicht es mir. Ich habe soeben die Sache meinem Anwalt übergeben, der nun das gerichtliche Mahnverfahren gegen die Firma Rebuy einleiten wird, und ich hoffe inständig, dass der Firma dadurch hohe Zusatzkosten entstehen. Ich rate im Übrigen jedem Rebuy-Kunden, dem ähnliches widerfährt, dringend, sich erst mit einem Juristen zu beraten, bevor er oder sie eine zwielichtige Versicherung an Eidesstatt ausfüllt, deren nachhaltige rechtliche Bedeutung er resp. sie gar nicht ermessen kann. Wenn der Vertragspartner von Rebuy, hier die DHL, Schwierigkeiten mit der Ausführung eines Auftrages hat, so ist das als Rebuy-Kunde nicht Ihr Problem. Lassen Sie sich also nicht von Rebuy mißbrauchen, die Rückhaltung ihrer (und meiner) Ansprüche, bis die DHL ihren Regressverpflichtungen nachgekommen ist, ist nämlich nicht anderes als die kostenlose Zwischenfinanzierung des Umsatzausfalls von Rebuy Ihrerseits.

P. S.: Für alle, die wie ich erschüttert von der mangelnden Professionalität des Rebuy-Kundenservice sind: Es gibt auch noch andere, deutlich bessere Ankauf-Unternehmen!

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Meine Forderung an reBuy: Sofortige Rückerstattung des Kaufbetrages ohne weitere Ausreden


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


27.05.2016 | 14:49
von Raffael Nunes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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