Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)
Keine korrierte Jahresabrechnung
Seid fast 2 Monaten warten wir auf eine korrigierte Jahresabrechnung vom Anbieter, da uns letzte Jahr der falsche Gaszähler vom Vermieter genannt wurde. Wir haben alle korrekten Angaben gemacht und werden immer wieder von Rheinpower vertröstet, dass immer noch kein Brennwert und kein Zustandszahl vom Versorger vorliegt. Wir hatten eine Jahresabrechnung erhalten und haben dann über 1150 Euro nachgezahlt. Jedoch war die Zählernummer komplett falsch und es muss eine Neuberechnung erfolgen. Somit müssten wir fast 1000 Euro zurückbekommen. Seid über 2 Monaten werden wir vertröstet und unser Geld einbehalten. Was können wir machen?
05.12.2013 | 16:20
Abteilung: Haushaltskunden
Sehr geehrte Frau Hey,
mit den von Ihnen getätigten Angaben (Vorname, Nachname) konnten wir in unserem System kein entsprechendes Vertragskonto finden. Deswegen können wir an dieser Stelle Ihr Anliegen leider nicht im letzten Detail klären.
Grundsätzlich ist es selbstverständlich so, dass die Angabe der richtigen Gas- oder Stromzählernummer in den Lieferantenwechselprozessen für uns als Lieferanten enorm wichtig ist, da die Lieferstelle unter anderem durch die Zählernummer identifiziert wird. Bei der falschen Zählernummer wird dann selbstverständlich auch ein falscher Verbrauch gemessen und abgerechnet.
Für die Erstellung einer Gasabrechnung sind wir zwingend auf die Angabe von Brennwert und Zustandszahl angewiesen. Der Gaszähler misst Ihren Verbrauch in Kubikmeter. Erdgas wird allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Brennwert und Zustandszahl sind Bestandteil der Formel, mit der der Gasverbrauch von Kubikmeter in kWh umgerechnet wird. Brennwert und Zustandszahl erhalten wir über standardisierte Kommunikationswege von Ihrem Netzbetreiber. Der Netzbetreiber hat insgesamt 28 Werktage Zeit, uns Brennwert und Zustandszahl übermitteln. Erfolgt dies nicht, setzen wir uns mit dem Netzbetreiber in Verbindung, um die Angaben beizutreiben. Dafür sind wir auf die Kooperation des Netzbetreibers angewiesen. Sollte auch durch den Beitreibungsversuch keine Lösung erzielt werden, müssen wir die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde anrufen.
Trotz Darlegung der Hintergründe ist Ihnen im konkreten Fall natürlich nicht geholfen. Wir bitten Sie daher um Angabe der Vertragskontonummer, damit wir weitere Schritte in die Wege leiten können. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtwerke Duisburg AG