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220 Views | 11.12.2013 | 11:36 Uhr
geschrieben von Andre Burghardt
Ich habe am 29.11.2013 im e-plus- Shop in der Stendaler Str. In Berlin- Hellersdorf ein Samsung Galaxy S3 mini gekauft für einen Preis von 179€.
Leider gab es mit der Software des Gerâtes einige Probleme. Der Browser schließt sich einfach und auch beim telefonieren brauchte es mehrere Anläufe bis eine Verbindung zustande kam, da das Handy nach 2 Sekunden das Gespräch beendete.
Auf Nachfrage wegen Auszahlung und Rücknahme des Defekten Gerätes wurde mit einem lapidaren '' Ne'' geantwortet.
Mein Hinweis dass auch ein Kaufvertrag ein 14- tägiges Widerrufsrecht mit Rückgabe der beiderseits empfangenen Leistungen beinhaltet wurde mit Gelächter der beiden Mitarbeiter beantwortet und ich wurde aus dem Laden gebeten mit dem Hinweis nicht mehr wieder zu kommen.
Traurig dass solche Leute das Thema "Kundenservice" anders definieren als es üblich sein sollte.
Meine Forderung an E-Plus:
Erstattung des Kaufpreises gemäß Widerrufsrecht. Freundlicheres Personal
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Außerdem hat der Verkäufer das Recht auf zwei Reparaturversuche.
Schlagen beide Versuche fehl, dann hat der Kunde das Recht vom Kauf zurückzutreten!
Das, was Sie meinen, gilt (wenn ich nicht ganz falsch liege) nur bei Fernabsatzverträgen oder aber der Verkäufer räumt Ihnen dieses Recht freiwillig ein.