E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)
Überhöhte Schussrechnung 2
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meiner hier geführten Beschwerde erhielt ich heute von Ihnen eine korregierte Schlussrechnung in Höhe von 21,75 Euro für den Verbrauch von 53 Kilowattstunden.
Die zuvor mit den Rechnungen vom 15.08.13 (339,39 Euro), vom 30.08.13 (110,75 Euro) vom 18. September (110,75 Euro) überhöhten Schlussrechnungen habe ich verständlicher Weise nicht beglichen. Sondern bemühte mich fortwährend und erfolglos telefonisch und schriftlich um Klärung des Sachverhaltes.
Eine mir am 10. September ebenfalls zugesandte Schlussrechnung mit eben diesem jetzt von Ihnen für den Verbrauch von 53 kw/h geforderten Betrag in Höhe von 21,75 Euro habe ich am 01.10.13 (mit Zahlung von 17,92 Euro) und den Restbetrag (3,83 Euro) nach Beratung mit einen Rechtsbeistand am 05.11.13 beglichen.
Nachdem (wie aus der jetzt zugesandten Schlussrechnung ersichtlich der geforderte Betrag ausgeglichen ist verlangen Sie von mir die Begleichung der Mahngebühren für die mir zugesandten Mahnugen (zur Begleichung der überhöhten Schlussrechnungen vom 16.10.13 vom 30.10.13 und vom 03.12.13.) in Höhe von jeweils 5 Euro pro Mahnschreiben, also insgesamt 15,- Euro.
Da schlägt doch wohl dem Fass den Boden aus!
Ich bitte höflichst um Prüfung und Klärung, ob Sie hier in diesem Einzelfall auf die Entrichtung der Mahngebühren für die von Ihnen überhöhten und unberechtigt gestellten Forderungen bestehen.
Mit freundlichem Gruß
W. Biesel
13.12.2013 | 11:34
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Biesel,
wir bedauern, dass Sie sich erneut über uns geärgert haben.
Ein persönliches Anschreiben ist bereits auf dem Weg zu Ihnen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch vorab, dass wir die von Ihnen genannten Mahnkosten von insgesamt 15,00 Euro storniert haben.
Wir hoffen, dass wir die Angelegenheit damit für Sie klären konnten.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland GmbH
Beschwerde ist gelöst