Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 271 Views | 31.01.2014 | 17:36 Uhr
geschrieben von Birgit Schreiber

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Paketinhalt gestohlen, jedoch Versandversicherung verweigert

Bestell-/Kundennummer: 9876885

Mir wurde am 15.01.2014 ein Paket über den Versanddienst Hermes zugestellt, welches an einer Seite geöffnet und offensichtlichtlich grob nachträglich versucht wurde, wieder zu verkleben. Der Inhalt - das Geburtstagsgeschenk meiner Mutter an mich - fehlte.

SCHLAGWORTE

Meine Mutter hat diesen Umstand am nächsten Tag bei Hermes reklamiert, schließlich bietet man hier ja "versicherten Versand" an, aber Hermes reagiert nun - nach Sichtung aller Unterlagen lediglich mit dem Hinweis auf Paragraph 438 HGB, dass ein "offensichtlicher Schaden direkt bei der Zustellung reklamiert werden müsse". Nun ist es bei Hermes aber so, dass Päckchen bei Nichtanwesenheit des Empfängers auch beim Nachbarn abgegeben werden (auch, wenn ich dies als Kunde nicht ausdrücklich erlaubt habe) - so auch in meinem Fall - und dieser erstmal gutgläubig alles entgegennimmt, ohne das Paket zuvor einer ausgiebigen Prüfung zu unterziehen. Der Schaden war in diesem Fall nicht offensichlich genug, dass der Nachbar sich gezwungen gefühlt hätte, die Annahme zu verweigern. Und natürlich gehört es bei Hermes auch nicht zum Kundenservice, dass der Paketbote auf einen Schaden am Paket aufmerksam macht und damit auch auf die Möglichkeit, eine Erstattung noch rechtzeitig gelten machen zu können.

Schön für Hermes, denn diese Tatsache befreit den großen Versanddienstleister aus dem Versprechen seiner Kunden gegenüber, ein Paket zuverlässig und sorgfältig dem Empfänger zu übermitteln bzw. für eventuelle "Entnahmen" während der Versandlaufzeit zu haften. Dass auch bei Post & Co. immer wieder Mitarbeiter in Briefe und Päckchen greifen, ist nichts Neues, aber eben ärgerlich für Versender und Empfänger. Als Kunde hofft man auf Entschädigung, der Dienstleister hofft darauf, sich aus dieser Verantwortung irgendwie befreien zu können.

Leider ein weiteres Beispiel an fehlender Kundenorientierung!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: 43 EUR Erstattung für ein gestohlenes Parfüm


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.01.2014 | 17:52
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

sehr geehrte Frau Schreiber,

entschuldigen Sie bitte die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wir haben den Vorgang erneut geprüft und der abschliessende Bescheid, wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zukommen.

Noch entschuldigen wir uns und hoffen, dass Sie künftig mit unserem Service wieder zufrieden sein werden.

Beste Grüsse

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


07.02.2014 | 19:45
von Birgit Schreiber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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