ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Schlussabrechnung kam nach den 6 Wochen
Bestell-/Kundennummer: 01280418
Ich hatte einen Vertrag, der am 31.12.2013 endete. Aufgrund der fälligen Bonuszahlung entstand dadurch bei dem Vertrag ein Guthaben von rd. EUR 185,87.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Die Schlussrechnung kam 2 Tage nach Ablauf der 6 Wochen. Ist zwar noch im gesetzlichen Rahmen, aber welcher Stromanbieter kann es sich heutzutage die Stromabrechnung >6 Wochen aufzuschieben? Wo ist hier der Service? Der Kundenservice lügt die Kunden auch noch bzgl. Abrechnung an. Es kommen Aussagen wie: Die Abrechnung wird heute erstellt und Ihnen heute zur Verfügung gestellt. Heute, Morgen oder Übermorgen wird die Ihnen ganz bestimmt zur Verfügung gestellt!
Und jetzt kommt der Super-GAU. Nicht, dass Extraenergie sich über 6 Wochen Zeit mit der Abrechnung lässt, nein, Extraenergie setzt sich für die Erstattung ein Zahlungsziel von 30 Tagen.
Es ist schon reichlich unverschämt, wie diese Firma agiert, um vom Kunden erhaltenes Guthaben zinslos auf den eigenen Konten zu behalten.
Hat Ihre Firma ein Liquiditätsproblem?
17.02.2014 | 16:06
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Dobrovolski,
wir bedanken uns für Ihren Eintrag. Gern möchten wir Ihnen ein klärendes Gespräch anbieten. Um dies zu ermöglichen, möchten wir Sie bitten, uns per E-Mail mit dem Betreff „Verbraucherforum“ via reclaboxextraenergie.com unter Angabe Ihrer Vertragsnummer sowie dem Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Die 30Tage Zahlungsziel sind meines erachtens sogar rechtens.
BGB § 286 (3).
Hoffendlich ist wenigstens die Schlussrechnung richtig
Solche unqualifizierten Kommentare verbitte ich mir.
Nein, ich habe kein Liquiditätsproblem. Ich habe nur ein Problem damit einem Milliardenkonzern für drei Monate einen zinslosen Kredit zu gewähren. Wenn Sie das gerne machen, kann ich Ihnen solche Anbieter bestens empfehlen.
Bei anderen Anbietern dauert die Prozedur von Rechnungsstellung, bis Erstattung maximal zwei Wochen.
Im Rahmen einer Nachforderung hätte man als Verbraucher ein Zahlungsziel von max. zwei Wochen und die Abrechnung würde nur wenige Tage danach erstellt werden.
Gesetzlich liegt das im Rahmen, das ist mir bewusst. Guter Service ist jedoch anders. Zumal gesetzlich lag ein Verzug vor, da mir die Abrechnung nach Ablauf der sechs Wochen zugestellt wurde. Faktisch hätte ich meinen Anwalt einschalten und die daraus entstanden Kosten in Rechnung stellen können. Nach Ablauf der sechs Wochen macht man sich schadensersatzpflichtig.
Und mal zu Ihrem Punkt bzgl. des gesetzlichen Rahmens:
Gesetzlich gesehen hat man als Käufer in einem Geschäft kein Rückgaberecht. In der Realität nimmt so gut wie jeder Verkäufer die Ware zurück.
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