ExtraEnergie GmbH
Versteckte Preiserhöhung von Hit Strom per Mail
Bestell-/Kundennummer: 01135320
Zum 01.03.2013 wurde der Einjahresvertrag geschlossen und der Wechsel klappte wunderbar. Nach diesem Jahr kam es wegen einer, unserer Auffassung nach rechtswidrigen Preiserhöhung zum Eklat. HitStrom (ExtraEnergie versteckt Ihre Preisanpassung in SPAM-Mails). Wir fühlen uns von HitsStrom über den Tisch gezogen. Zur besseren Verständlichkeite füge ich den folgenden Wortlaut unseres Briefes vom gestrigen Tag hier ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
erst einmal Danke für die Information, dass meine Kündigung Ihnen zugegangen und ab 01.04.2015 wirksam sein soll. Nun gut: Da Ihre gegenwärtige Preisanpassung nicht rechtwirksam ist, kommt mir dies auch ganz gelegen. D.h. ich weise Sie an dieser Stelle nochmals auf meine Kündigung der Einzugsermächtigung hin und werde jedwede Abbuchung Ihrerseits zu Ihren Lasten zurück buchen lassen. Abschlagszahlungen auf bisheriger Vertragsbasis werde ich eigenständig vornehmen und nach Erhalt der Jahresabrechnung auch anpassen (zur Tarifkondition, die von mir unbestritten ist)
In Ihrer Mail vom 18.03.2014 meinen Sie, dass es meine Pflicht wäre, Ihre an mich per Mail versandte Nachrichten zu lesen. Grundlage hierfür soll sein, dass ich Ihnen meine Mailadresse mitgeteilt hätte.
Das ist unrichtig. Ich habe mich zu einer derartigen Verpflichtung niemals bewusst hinreißen lassen. Dies war in meinem über Verivox angebahnten Vertragsabschluss niemals Gegenstand gewesen und ich bin auch nicht darauf hingewiesen worden. Lediglich in Ihren AGBs war eine entsprechende Klausel enthalten, die ich jetzt erst im März 2014 wirklich gelesen habe.
Sie teilen per Mail mit, dass es sich bei unserem Vertrag um einen Onlineabschluss handelt und deshalb sämtliche Korrespondenz, die wir aus Ihrem Hause erhalten per E-Mail zuzustellen ist. Hierzu würde ich bitte eine entsprechende gesetzliche Grundlage wissen. Eine solche gibt es meines Erachtens nicht.
Weiterhin tragen Sie nochmals vor, dass ich eine Mitteilung über die Preiserhöhung am 19.12.2013 per E-Mail erhalten hätte und damit die Möglichkeit gehabt unseren Vertrag innerhalb von 4 Wochen zu kündigen.
Hierzu nochmals zwei Aspekte, die ich Ihnen bereits mitteilte andeutete und die Sie in Ihrer Mail weiterhin unberücksichtigt lassen:
- Unwirksamkeit einer Preiserhöhung durch Mitteilung per Email
- Unwirksamkeit einer Preiserhöhung mangels fehlender Transparenz in einer Mitteilung
Zu 1.
Unter Hinweis auf die Urteile des Oberlandesgerichtes Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) ist die Mitteilung von Preiserhöhungen in Form einer Email unzulässig, weil Kunden eine E-Mail leichter als einen Brief übersehen könnten. Daher ist die elektronische Nachricht über die Preiserhöhung nicht als gleichwertig anzusehen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
In mehreren Urteilen (von Juli 2009 und Juli 2010) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits festgestellt, dass Energieversorger gegenüber ihren Strom- und Gassonderkunden Preise erhöhen dürfen, sofern sie die Preisanpassungsregelungen der Strom- bzw. Gas-Grundversorgungsverordnung unverändert in die Sonderverträge übernehmen. Dies ist jedoch in Ihrem Unternehmen nicht der Fall. Denn bereits Ihre Klausel über Vertragsänderungen widerspricht grundsätzlich dem § 5 Absatz 2 GVV, da hier eindeutig die Briefform vorgeschrieben ist.
Zumindest ist die o. a. Rechtsvorschrift in den AGBs nicht zu Lasten der Kunden anzuwenden.
Ich darf Sie im Übrigen darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihren AGBS (2012) im § 8.1 den Regelungen des StromGVV unterworfen haben. Nach § 5 Abs 2 S 2 StromGVV sind Sie verpflichtet, ihre Kunden bei Änderungen der allgemeinen Preise auch brieflich zu unterrichten.
Dies ist hier, unbestreitbar, nicht geschehen.
Zu 2.
Nachdem wir Ihre Mail vom 19.12.13 im März 2014 aufgefunden haben stellten wir fest, dass diese keine übliche Preiserhöhungsankündigung ist.
Als Beispiel hierzu wäre nur die typische KFZ-Versicherung erwähnt. Auf kurzen zwei Seiten werden tabellarisch und sofort überschaubar Preisänderungen mitgeteilt. Dies ist bei Ihnen mitnichten der Fall.
Ihre Mail vom Dezember 2013 entspricht einem Aufsatz über die Preisentwicklungen auf dem Strommarkt mit endlosen Linkverweisen auf diesbezügliche Veröffentlichungen. Zum Kern des Themas, nämlich der von Ihnen beabsichtigten Preisänderung zu Lasten IHRER Kunden, kommen sie nur kurz nachmittig des Textes (nach mehreren Tausend Zeichen).
Dies entspricht keinem seriösen Geschäftsgebahren. Dies widerspricht u. a. auch dem § 41 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Hiernach haben die Lieferanten ihre Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten.
Allein in Folge mangelnder Transparenz Ihrer Email-Nachricht (verborgen in für mich weniger wichtigen Nachrichten) bleibt Ihr Preiserhöhungsverlangen rechtlich wirkungslos.
Ich werde mich künftig passiv verhalten und sehe einer Klage Ihrerseits sehr gelassen entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
24.03.2014 | 16:14
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wie wir Ihnen soeben bezüglich Ihrer Beschwerde Nr. 75307 mitgeteilt haben, möchten wir Ihnen gern Hilfe in Form eines klärenden Gesprächs anbieten.
Damit unser Expertenteam Sie eindeutig identifizieren kann, möchten wir Sie bitten, uns per E-Mail zu kontaktieren. Bitte schreiben Sie mit dem Betreff "Verbraucherforum" an reclaboxextraenergie.com und geben Sie Ihre Vertragsnummer sowie den Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde an.
Nach detaillierter Recherche werden wir Sie umgehend kontaktieren und über die Optionen bezüglich Ihres Vertragsverhältnisses aufklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Danke
Peter Kaiser