1618 Views | 27.06.2014 | 10:50 Uhr
geschrieben von Thomas Müller

Commerzbank Aktiengesellschaft (Essen)

Bearbeitungsgebühr wird nicht zurück erstattet!

Die Commerzbank hat für zwei vergebene Darlehen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1127,73 Euro berechnet. Trotz Anschreiben und Hinweis der Rechtslage nach dem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13) in dem Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen für unzulässig erklärt werden, zeigt die Bank keine Reaktionen innerhalb der von mir gegebenen Frist.

Der Anspruch ist auch nicht verjährt, das für den Anspruch auf Rückforderung die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraph 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt (Paragraph 199 Abs. 1 BGB).

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Meine Forderung an Commerzbank Aktiengesellschaft: Zahlung der 1127,73 Euro nebst 5 % Zinsen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.06.2014 | 11:13
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Außergerichtlichtlich kann man einschalten:

Ombudsmann der privaten Banken -
bankenverband.de/service/beschwerdestelle

bzw.

Banken- und Versicherungsaufsicht:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle spider monkey bafin.de

19.07.2014 | 07:52
von Thomas Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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