Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 531 Views | 06.09.2014 | 13:00 Uhr
geschrieben von Nicole Langenkämper

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Preiserhöhungsmitteilung per E-Mail rechtlich bedenklich

Bestell-/Kundennummer: 1428403

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

eigentlich hätte mir Ihre Reaktion auf meine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung vorher klar sein können.

Ein 1. Schreiben mit meiner Sonderkündigung habe ich noch per normalem Brief geschrieben (ohne Einschreiben). Versand am 23.07.2014 => keine Reaktion

Ein 2. Schreiben MIT Einschreiben vom 25.08.2014 wurde nun am 05.09.2014 beantwortet - gleichzeitig eine Entschuldigung enthaltend, dass man auf das 1. Schreiben nicht geantwortet hat.

Dass eine Kündigung OHNE Einschreiben erst mal bei ExtraEnergie als nicht eingegangen beiseite gelegt wird, hätte ich mir eigentlich vorher denken können und damit die Kosten für die Briefmarke des ersten Briefes sparen können.

Ansonsten bin ich wohl ein klassischer Fall der „Energiemarktentwicklungen und –preisanpassungen“-eMail-Falle geworden. Eine Preisanpassung, getarnt als typische Werbe-Mail (auch Spam-Mail genannt), erreicht angeblich den Kunden, der natürlich nicht das Kleingedruckte auf Seite 2 liest und dementsprechend auch keinen Widerspruch, bzw. Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung ausspricht.

Es kommt hinzu, dass der Zugang der Mail zwar durch mich bestritten wird - lediglich widerlegt durch die Worte: "Da uns kein E-Mail Rückläufer vorliegt, gehen wir davon aus, dass diese [Anm.: die Mail] Sie erreicht hat."
Der Zugang des Schreibens wird von mir zum 22.07.2014 nach Einsichtnahme auf dem Webportal bestätigt. Die Kündigung erfolgte somit innerhalb von kürzester Zeit nach Zugang der Information über eine Preiserhöhung.

Des weiteren wird die rückwirkende Kündigung zum 01.07.2014 (Wirksamkeit der Preiserhöhung) nicht angenommen, auch die alternative Freigabe des Anschlusses zum aktuellen Datum der Kündigung wird verweigert.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Der folgende Passus im Schreiben lässt allerdings die Vermutung zu, dass ExtraEnergie sehr wohl bereit ist, die Sonderkündigung anzunehmen, allerdings technisch nicht mehr zum Kündigungsdatum in der Lage ist:

"Das von Ihnen gewünschte Lieferende zum 30.06.2014 ist leider aufgrund der gesetzlichen Abmeldefristen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des GeLi Gas Beschlusses nicht möglich."

Einen alternativen Kündigungs- bzw. Freigabetermin schlägt ExtraEnergie allerdings auch nicht vor.

Interessant ist auch, dass ExtraEnergie offenbar darauf aus ist, direkt verklagt zu werden bzw. Rechtsstreite auf den Weg zu bringen, denn bisherige Urteile z. B. des OLG Hamm in gleichartigen Streitfragen werden nicht anerkannt:

"Ebenfalls möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Urteile des Oberlandesgericht Hamm nur diejenigen Versorger und dessen Preisanpassungsklauseln betreffen, die auch verklagt wurden. Diese Urteile sind nicht allgemein verbindlich und auf andere Versorger und deren Klauseln übertragbar."

Sicherheitshalber wurde einer Bankeinzugsermächtigung im Kündigungsschreiben widersprochen.

Ich denke, die Firma ExtraEnergie hat nun die zwei folgenden Möglichkeiten - wobei die erste schon ein großes Entgegenkommen meinerseits darstellt:

Entweder, eine Weiterführung des alten Vertrages zu den alten Konditionen wird angeboten

- oder aber -

die Sonderkündigung aufgrund einer nicht ordnungsgemäß zugegangenen Preiserhöhungsankündigung wird vor der Schlichtungsstelle Energie bzw. durch ein zuständiges Gericht erstritten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Fortführung des Vertrages zu Konditionen von vor dem 01.07.2014 ODER Annahme der Sonderkündigung zum 01.07.2014 bzw. dem Termin 6 Wochen nach ausgesprochener Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.09.2014 | 14:56
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Langenkämper,

als kundenorientiertes Unternehmen bedauern wir Ihre Schilderungen sehr.

Ihr Fall befindet sich derzeit in Klärung. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald sich neue Informationen für Sie ergeben.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


06.09.2014 | 13:28
von Alex Weber | Regelverstoß melden
Viel Text - viel zu mühsam zu lesen - vor einem Lieferantenwechsel und Abschluß eines Liefervertrages hat man sich VORHER über seinen zukünftigen Vertragspartner zu informieren - das haben Sie offensichtlich versäumt;

die Machenschaften vom "EXTRA-Samuel" sind doch seit Jahren jedem aufgeklärten Verbraucher hinlänglich bekannt!

Bevor Sie wieder Ihren Lieferanten wechseln, empfehle ich Ihnen eine Suchmaschine, wie bsp. google.

Sie können natürlich auch blindlings über Vergleichs-Abzock-Portale wie verivox, check24 und Konsorten wechseln: für Verbraucher wie Sie wurde extra die Schlichtungsstelle Energie gegründet!

07.09.2014 | 09:28
von Marina Winkels | Regelverstoß melden
Sie sollten sofort die Schlichtungsstelle- Energie e. V. kontaktieren.
Persönliche Auseinandersetzungen mit EE bringen nichts. Da Geschäfts-
modell ist eindeutig darauf angelegt, dass der Kunde nicht ausreichend
informiert ist glaubt, die Preiserhöhung und Vertragsverlängerung akzeptieren zu müssen. Nur auf diese Art können "Versorger", wie EE überleben.
Vor eingen Monaten hatte ich mit Priostrom die gleichen Probleme.
Damals war ich erstaunt, mit welcher Hartnäckigkeit EE versuchte,
ihr Unrecht durchzusetzen, in der Hoffnung, dass ich mich NICHT an die
Schlichtungsstelle-Energie e. V. wenden würde. Gott sei Dankank erfuhr
ich dann doch über Reclabox von der Schlichtungsstelle, die Kündigung
war damit ein Kinderspiel, auch wenn das lange nicht so aussah.

14.09.2014 | 21:40
von Nicole Langenkämper noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unternehmen hat sich am 09.09. mit einem Lösungsvorschlag (Vertragsauflösung zum 30.09.2014) gemeldet, welcher meinerseits angenommen wird.
Nach tatsächlicher Klärung der Situation wird diese Beschwerde dann als "gelöst" merkiert.


26.09.2014 | 22:30
von Nicole Langenkämper gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kündigung wurde zum 30.09.2014 angenommen. Kunde zufrieden.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!