Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 323 Views | 29.04.2015 | 12:41 Uhr
geschrieben von Hendrik Dr. Hamann

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Fehlerhafte Jahresabrechnung, Verzögerung der Guthabensauszahlun

Bestell-/Kundennummer: Vertr.Nr. 00106529

Vom 01.03.2014-28.02.2015 wurde ich von der EVD mit Gas beliefert. Anbieterwechsel zu Vertragsbeginn, Belieferung und Abschlagszahlung verliefen völlig problemlos. Der Ärger begann - wie hier und in einschlägigen Portalen ausreichend beschreiben - mit der Jahresabrechnung bei erneutem Anbieterwechsel.

SCHLAGWORTE

Die Jahresrechnung wurde per 30.03.2015 fristgerecht, aber anhand eines deutlich überhöhten Schätzwertes erstellt - angeblich könne man die korrekten Daten nicht vom lokalen Netzbetreiber (Mitnetz) erlangen. Allerdings hat der Nachfolge-Versorger KEINE Probleme gehabt, diesen Zählerstand in Erfahrung zu bringen und als korrekten Startwert im neuen Vertrag einzusetzen. Ebenso hatte die EVD zu Beginn ihres Liefervertrages mit mir im März 2014 ebendiese Datenermittlungsprobleme auch nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Mit Bitte um Korrektur wandt ich mich also ebenfalls per 30.03.2015 an die EVD und wurde aufgefordert, entsprechende Unterlagen zum Zählerstand beizureichen. Da der Netzbetreiber zum Ende der Abrechnungsperiode eine Kundenablesung erbeten hatte, ich diese am 28.02.2015 durchgeführt und sowohl schriftlich als auch per Online-Eintragung rückgemeldet hatte, konnte ich die entsprechenden Bestätigungsmails des Netzbetreibers mit Zählerstand per 28.02.2015 auch wunschgemäß der EVD in Kopie ebenfalls noch am 30.03.2015 vorlegen.

Danach passierte seitens der EVD. NICHTS. Ich setzte mich daher per 14.04.2015 wegen Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Frist für die Jahresendabrechnung wiederum mit der EVD in Verbindung und man behauptete, daß mein Fall just an diesem Tag (welch ein Zufall) zur "Wiedervorlage an die Fachabteilung" weitergereicht werden solle - wer's glaubt.

Ich setzte daher schriftlich letzte Fristen für die Rechnungserstellung und die Guthabensauszahlung (immerhin >1.100,- €).

Daraufhin wurde mir immerhin in der gesetzten Frist per 17.04.2015 eine korrekte Rechnung erstellt. Das Spielchen mit den wegen Erlöschens der Einzugsermächtigung angeblich aus dem System gelöschten Bankdaten durfte ich natürlich auch mitmachen - also habe ich per 19.04.2015 meine korrekten Bankdaten angegeben.

Und seitdem ist wieder NICHTS geschehen. Die gesetzte Auszahlungsfrist ist nunmehr verstrichen, ein erneuter Anruf bei der Hotline erbrachte nur das zur Genüge Gehörte: "Da kann ich auch nichts machen - ich leite das nochmal an die Buchhaltung - nein, eine Telefonnummer für einen kompetenten Ansprechpartner gibt es nicht. "

Meinen Hinweis auf die angekündigte Übergabe der Angelegenheit an meinen Rechtsbeistand nimmt man schweigend zur Kenntnis.

Also - da es leider nicht anders zu funktionieren scheint - geht das jetzt an meinen Anwalt und die EVD macht ihn und die Gerichte reich. Und weil der gesamte Ablauf fein säuberlich und in Schriftform vorliegt, wird es für die EVD ziemlich bitter.

Die von Check24 erbetene Bewertung dieses Anbieters wird entsprechend ausfallen. Potentielle Neukunden mögen sich da dann ihre Meinung bilden.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Auszahlung des Guthabens aus der Jahresendabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.04.2015 | 17:12
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Hamann,

mit Bedauern haben wir Ihre Beschwerde zur Kenntnis genommen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns in aller Form.

Ihre Schlussrechnung wurde nach Diskrepanzen mit dem Zählerstand entsprechend korrigiert. Für eine umgehende Anweisung des Guthabens wurde inzwischen gesorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.05.2015 | 11:51
von Hendrik Dr. Hamann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EVD hat inzwischen das Guthaben aus der Jahresendabrechnung überwiesen.




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