Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 787 Views | 03.01.2016 | 16:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1550956

Jochen Schweizer GmbH (München)

WERTgutschein über 79 Euro abgelaufen - keine Kulanz möglich

Ich habe von meinen Arbeitskollegen 2011 zum Abschied einen Erlebnisgutschein über 79 Euro geschenkt bekommen. Leider war es mir aufgrund von Operationen und Reha-Aufenthalten (Knorpelschaden im Knie) zunächst nicht möglich, den Gutschein einzulösen. Daraufhin geriet er in Vergessenheit. Bei meinem Umzug im November 2015 habe ich den Gutschein nun wieder gefunden - allerdings ist er bereits am 31.12.2014 abgelaufen.

SCHLAGWORTE

Der Erlebnisgutschein ist ein Wertgutschein über 79 Euro, der keine Vorfestlegung auf ein Event enthält - sozusagen vollkommen frei einlösbar ist.

Nachdem ich mich nun per Kontaktformular an Jochen Schweizer gewandt habe, erhielt ich eine standardisierte Antwort zu den Gültigkeitsdauern der Gutscheine, die hier bereits mehrfach zitiert wurde.

Für mich ist dieser Verweis auf die Befristung sehr sonderbar. Da es sich um einen reinen Wertgutschein handelt, ist er wie Bargeld zu verstehen. Jochen Schweizer hat also 79 Euro einfach mal so eingesackt - ohne eine adäquate Gegenleistung zu erbringen. Als Beschenkter habe ich den AGB im Übrigen nicht zugestimmt.

Mich interessieren also folgende Fragen:

Warum existiert auf einen Wertgutschein eine Frist? Das Geld hat das Unternehmen doch bereits 2011 erhalten.

Was ist mit den 79 Euro passiert? Sie wurden dem Käufer garantiert nicht erstattet, wie meine Nachfrage ergab.

Für mich stellt sich auch die Frage, ob es sich bei dem Sachverhalt nicht um eine ungerechtfertigte Bereicherung nach §§812ff. BGB handelt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Gültigkeit des Wertgutscheins


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


03.01.2016 | 19:30
von Zyon71 | Regelverstoß melden
Ist der Ärger mehr über sich selbst oder wirklich über die Firma.? Nach 4 Jahren bei allem Respekt ist das Ding gelaufen, vielleicht haben Sie ja Glück und sie melden sich. Ich drücke die Daumen

10.01.2016 | 17:35
von ReclaBoxler-1550956 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Rückmeldung erhalten.


18.01.2016 | 12:42
von ReclaBoxler-1550956 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Jochen Schweizer hat sich kulant gezeigt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro den Wertgutschein auf ein von mir frei wählbares Event verwendet, das ich bis Ende 2016 einzulösen habe.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: