Lenovo (Deutschland) GmbH (Stuttgart)
Ln yoga 3 pro 5Y71 256 8 m de
Bestell-/Kundennummer: Medion / Lenovo Order: 0399320151
Im August 2015 haben wir uns ein Lenovo YOGA 3 Pro gekauft. Trotz Upgrade auf Win10 gab es zuerst keine Probleme, obwohl das NB schon 6 Monate im Lager lag. Im Dezember ließ sich das NB nicht mehr starten und lief in einer Startendlosschleife. Um den Kundendienst anzurufen muss man eine 0900er Nummer für 1,29€/Minute benutzen. Im Hintergrund hörte ich, dass mehrere Kunden das selbe Problem hatten, dass die Software die Hardware nicht mehr findet. Da frage ich mich, will der Hersteller ein gutes Produkt (1.200€) verkaufen oder mit der Servicetelefonnummer sein Geld verdienen. Nachdem das NB bei Lenovo einging bekamen wir einen Kostenvoranschlag, da es sich nicht um einen Garantiefall handelt. Nach der telefonischen Rücksprache (0900.) wurde mir mitgeteilt, dass der Kostenvoranschlag gelöscht wurde. Es wird eine neue Software aufgespielt. Anschließend bekam ich eine Mail, das NB wird unrepariert zurück gesendt. Was soll das jetzt? Also habe ich die 01805. Nummer (0,24€/Minute) der Mitarbeiterin angerufen, um nachzufragen was jetzt los. Da sagt der Mitarbeiter er kann mir keine Auskunft geben ich soll die 0900. anrufen. Es ist schon traurig, dass Hersteller wie Lenovo (gehört zur Medion AG) die im hochpreisigem Segment arbeiten auf Bauernfängerei aus sind. Wenn Sie Hardware verkaufen die mit der Software nicht klar kommt, sollen Sie die Produktion erst gar nicht ausführen.
ich würde grundsätzlich von einem Anruf bei diesen "Hotlines" abraten und stattdessen nur e-mails schreiben. Dann haben Sie alles schwarz auf weiss vorliegen, falls weitere Schritte notwendig sein sollten. Davon einmal abgesehen, müssten Sie sich bei einem Mangel der Sache an den Verkäufer wenden, nicht an den Hersteller, wenn die gesetzliche Frist von 2 Jahren ab Kauf-Datum noch nicht abgelaufen ist.
Der (gewerbliche) Verkäufer ist gesetzlich verplfichtet Ihnen eine Mängelgewährleistungsfrist von 2 Jahren einzuräumen. Da diese Frist in Ihrem Fall noch nicht abgelaufen ist, wenden Sie sich an den Verkäufer.
Sollten Sie das Notebook von Privat gekauft haben und der Verkäufer hat die Haftung nicht ausgeschlossen, gilt unter Umständen eine Frist von nur 12 Monaten während der Sie dem Verkäufer etwaige Mängel anzeigen können.
Freundliche Grüße