496 Views | 28.06.2016 | 14:32 Uhr
geschrieben von Thomas Laurenz S.

Commerzbank Aktiengesellschaft (Frankfurt am Main)

Weigerung der Erhöhung des Freibetrages durch Treuhänder

Bestell-/Kundennummer: 6889166

Die Commerzbank AG Bielefeld - Filiale Stapenhorststraße - weigert sich trotz Aufforderung durch das Amtsgericht Bielefeld und Freigabe durch den entsprechenden Treuhänder den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen und hält Gehalt auf einem Unterkonto zurück

Der Commerzbank AG Bielefeld - Filiale Mitte (Stapenhorststraße 58/ Frau S.) liegt seit Ende November 2015 ein Schreiben vom Amtsgericht Bielefeld, respektive entsprechenden Insolvenzverwalter vor, aus dem hervorgeht, dass gegen mich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und dass die Pfändungsfreigrenze auf 2500 Euro zu erhöhen sei. Trotz Aufforderung durch die entsprechend rechtspflegende Stelle verweigert man mir diese Erhöhung und bucht Monat für Monat alles an Gehaltseingängen über den gesetzlichen Freibetrag (1.073,88 Euro) als auch sämtliche andere Zahlungseingänge (Spesen, Rückerstattung für Auslagen, familiäre Disposition etc.) auf ein Unterkonto und verweigert mir seit 7 Monaten die Verfügung über die dort angelaufene Summe, die sich aus unpfändbaren Nettoeinkünften zusammensetzt.

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Seit Monaten werde ich von der Commerzbank Bielefeld hingehalten und schikaniert immer wieder werde neue rechtsblinde Unterlagen und Formulare angefordert. Der Insolvenzverwalter kann die Ausführungen der Commerzbank Bielefeld nicht nachvollziehen und teilt stets mit, dass alles Notwendige erlassen wurde und es keiner weiteren Handlung bedarf. Ich habe nun ein Ombudsmannverfahren eingeleitet und sowohl die Geschäftsführung der Commerzbank AG am Standort Bielefeld darüber in Kenntnis gesetzt als auch den Vorstand in Frankfurt (z. Hd.: persönlich).

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Meine Forderung an Commerzbank Aktiengesellschaft: Erhöhung Pfändungsfreibetrag, Freigabe Unterkonto und Erstattung Rücklastschriftsgebühren


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


05.07.2016 | 14:38
von Thomas Laurenz S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.07.2016 | 14:44
von Thomas Laurenz S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.08.2016 | 14:54
von Thomas Laurenz S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.11.2016 | 23:07
von ReclaBoxler-2143137 | Regelverstoß melden
Damit sichergestellt ist, dass der Schuldner auch über eventuelle Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld frei verfügen kann?

Insolvenz? und dann möchte man sein Weihnachtsgeld noch ausgezahlt haben oder wie?

Ziemlich dreist. Erst Schulden machen und dann anscheinend nichts zahlen wollen!

Bei so einem hohen Einkommen, können Sie ruhig Ihre Schulden tilgen!

KEIN MITLEID



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