Durch FTI Touristik gelöste Beschwerde. | 380 Views | 22.09.2016 | 20:57 Uhr
geschrieben von Wilfried Schöning

FTI Touristik GmbH (München)

Unberechtigte Belastung 300€

Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr: 56596584 Buhungs-Nr. XP27C/0

Pkw-Mietvertrag ohne Selbstbeteiligung, Belastung mit 300 €; keine Rückerstattung

Durch 'Vermittlung von Check24 mieteten wir einen Pkw für die Zeit vom 09. - 22.08.2016; landeten in einem Vertrag mi FTI.

SCHLAGWORTE

Am 12. August erklärte uns der Vermieter unseren Apartments, dass ein am Haus befestigtes Sonnensegel sich losgerissen habe und die Frontscheibe des Pkw zwerstört, sowie "Dellen" auf dem Dach und dem Holm verursachte. Am 14. August erhielten wir einen Ersatz-Pkw und derAutovermieter eklärte uns, er müsse uns mit 300 € Selbstbeteiligung belasten.

Wir erklärten ihm, dass der Schaden durch das Haus verursacht wurde und daher der Vermieter für den Schaden zu haften habe; ergänzend erklärten wir, dass wir nachweislich einen Mietvertrag ohne Selbstbeteiligung geschlossen hätten.

Wir wurden dennoch belastet.

Ein Einschreiben mit Rückschein an FTI vom 29.08.2016 blieb unbeantwortet. Auf teleonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Fall geprüft werde. Wir erklärten, dass es hinsichtlich unserer 300 € keiner Prüfung bedürfe und der Betrag auszuzahlen sei. Die Reaktion darauf blieb aus; bis heute ist keine Zahlung eingegangen.

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Meine Forderung an FTI Touristik GmbH: 300€ + 5,50 € Postgebühr


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Kommentare und Trackbacks (4)


30.09.2016 | 00:27
von Wilfried Schöning noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Lösung und keine Kontaktaufnahme; haben bereits vor Jahren negative Erfahrungen mit FTI gehabt und hätten diese niemals als Vertragspartner akzeptiert, wenn check 24 uns diese Firma avisiert hätte.


19.10.2016 | 11:14
von Wilfried Schöning noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist bisher kein Kontakt mit mir aufgenommen worden, ganz gleich welcher Art.
MfG
Wilfried Schöning


21.10.2016 | 10:51
von Wilfried Schöning noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern, 20.10.2016, haben wir mit der Firma telefoniert. Zentrale Aussage: Lösung sei noch nicht möglich, da Partner in Griechenland sich noch nicht gemeldet habe. Dies geht am Sachverhalt vorbei, da Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung im Raum steht, wir die unberechtigte Belastung der 300 € zurückvergütet verlangen. Dies hat unabhängig von der Reaktion des ausländischen Partners zu erfolgen.
Zur Erinnerung: Dieser Partner wollte uns zu einem Versicherungsbetrug verleiten, obwohl offentsichtlich ein Hausvermieterhaftpflichtschaden vorlag.


04.11.2016 | 10:44
von Wilfried Schöning gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.




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