Durch secondherzog.de gelöste Beschwerde. | 298 Views | 21.10.2016 | 12:00 Uhr
geschrieben von Tommi Gi

secondherzog.de (Hamburg)

Secondherzog zahlt die Ware nicht!

Schlechte Erfahrung mit Secondherzog!

Secondherzog zahlt in Empfang genommende Ware nach mehr als zwei Monaten immer noch nicht.

SCHLAGWORTE

Die Ware wurde in der Berliner Filiale von mir am 17. August 2016 übergeben und ein Preis in Höhe von 80 EUR vertraglich fixiert. Zunächst wirbt secondherzog online damit, dass die Ware in bar bezahlt wird. Erscheint man dann aber vor Ort, wird nur garantiert, dass der vereinbarte Vertrag innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Kunden überwiesen wird.

Nach mehrmaligen Mahnungen und Erinnerungen die ich per E-Mail an diese Firma gesandt habe, hatte ich zunächst nur E-Mails mit Versprechungen erhalten, dass der vereinbarte Betrag so schnell wie möglich überwiesen wird. Jetzt nach mehr als zwei Monaten und nochmaligem Mahnen (inkl. Mahnschreiben mit Einschreiben Einwurf) erhalte ich nun überhaupt keine Antwort mehr von diesem Unternehmen. Telefonisch ist auch niemand in der Zentral in Hamburg noch in der Berliner Filiale erreichbar.

Ich denke, dass ich gerichtlich den vor mir geforderten Betrag einklagen werde. Wenn auch dieser Betrag recht gering ist, kann man solch ein Verhalten der Mitarbeiter von secondherzog nicht durchgehen lassen.

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Meine Forderung an secondherzog.de: 80 EUR für Ware + 10 EUR Mahnkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.10.2016 | 12:00
Firmen-Antwort von: secondherzog.de
Abteilung: Ecommerce

Sehr geehrter Herr Gi,

zunächst bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung für die in der Tat verspätete und mehrfach unvollständige Beantwortung Ihrer Anfragen. Dies entspricht ganz und gar nicht dem Stil unseres Hauses. Wir verstehen sehr gut, dass Sie mit unseren Leistungen unzufrieden sind. Doch geben Sie uns bitte Gelegenheit, Sie von unserer sonst anerkannten Servicestärke und Kundenorientierung zu überzeugen.

In unserem Ankaufsbedingungen (Internet & Store) können Sie nachlesen das wir uns vorbehalten die Zahlung auf einen Zeitraum von 3 Monaten zu erweitern sofern eine gesonderte Qualitätskontrolle in unserem Sinne nötig ist. Schauen Sie dazu gerne noch einmal in unsere AGB: www.secondherzog.de/agbs/ Im Normalfall gehen die Überweisungen innerhalb von 14 Tagen raus, sollte aber ein Mitarbeiter in der Qualitätskontrolle bedenken haben, müssen wir den Fall nochmalig prüfen und im schlimmsten Fall sogar eine Rückabwicklung vornehmen. Dies kann einiges in Zeit in Anspruch nehmen. Der Vertrag bleibt davon unberührt und weiterhin bestehen, so das Sie sicher sein können das es sich hier nicht um vorsätzlichen Betrug handelt.

WICHTIG! Senden Sie uns bitte Ihre kompletten Daten zu: Datum - Ankaufspreis - kompletter Name damit wir Ihren Fall gesondert behandeln können. Wir kümmern uns mit Hochdruck um Ihr Anliegen. Nutzen sie bitte folgende Email: service (at) secondherzog.com

Eine schleppende Bearbeitung Ihres Anliegens ist, wenn es denn so sein sollte auf das Zusammentreffen mehrerer unglücklicher Umstände zurückzuführen. Krankheitsbedingte Ausfälle, unser Umzug und Anlaufschwierigkeiten unserer neuen Software bereiteten uns in den vergangenen Wochen Kopfzerbrechen. Mittlerweile haben wir aber alle Probleme gelöst und stehen unseren Kunden mit dem gewohnt zuverlässigen und schnellen Service zur Verfügung. Nochmals „sorry” für die lange Wartezeit. Bitte bleiben Sie uns trotzdem gewogen!

Viele Grüße Ihr Team von Secondherzog.de

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.10.2016 | 13:15
von Tommi Gi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde bis jetzt noch nicht gelöst. D.h. die Zahlung ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Das Unternehmen antwortet nicht mehr auf meine E-Mails und auch nicht auf meinen eingeschriebenen Brief. Ich behalte mir weiterhin alle rechtlichen Schritte vor.


31.10.2016 | 13:19
von Tommi Gi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kleiner Zusatz: Es hat den Anschein, dass das Unternehmen wohl grundsätzlich im Falle einer Zahlung diese nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Übergabe der Ware leistet. Wieso dann von Firmenseite versprochen wird, die Zahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten ist mir weiterhin rätselhaft.


01.11.2016 | 12:22
von Tommi Gi gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.




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