Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 1462 Views | 14.02.2017 | 17:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8563848

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Sofortbonus wurde nach fast 4 Monaten immer noch nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 8036109

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 15.10.2016 habe ich den Stromanbieter gewechselt bei check24 zu Strogon. Auftragsnummer: 8036109. Ich habe bis heute geduldig gewartet das der Sofortbonus in Höhe von 150 Euro ausgezahlt wird. Heute habe ich den Kundendienst angerufen wo ich gesagt bekommen habe das ich bei Strogon anrufen soll ob die es mir schon überwiesen haben. Strogon hat mir nichts überwiesen, deswegen habe ich ja bei check24 reklamiert. Die Frau mit der ich gesprochen habe hat gesagt sie kann mir nicht helfen ich werde irgendwann mal zurückgerufen. Wann und mit welchem Zweck konnte sie mir nicht sagen. Da ich tagsüber arbeite habe ich sie gebeten mir jemanden zu geben der mir weiterhelfen kann. Dies hat sie verweigert und hat gesagt jemand wird mich sofort zurückrufen weil sie alles in Bewegung gesetzt hat. Als ich sie gebeten habe einen Moment zu warten hat sie mir einen schönen Tag gewünscht und trotz meine Bitte aufgelegt. Das ist eine Frechheit. Wenn mir der Kundendienst nicht helfen kann, wer dann? Solche Mitarbeiter sollten nicht da sitzen!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Die sofortige Überweisung von dem Sofortbonus in Höhe von 150 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2017 | 17:38
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihr Anliegen sofort geprüft und Ihnen am 13.02.2017 mitgeteilt, dass Sie sich auf CHECK24 für die Zahlungsart "Überweisung" entschieden haben. Aus diesem Grund konnte der vereinbarte Sofortbonus in Höhe von 150,00 € von Strogon nicht ausbezahlt werden. Wir haben uns mit dem Versorger in Verbindung gesetzt und die Rückmeldung erhalten, dass Sie der Strogon noch keine Bankverbindung für die Sofortüberweisung mitgeteilt haben. Bitte wenden Sie sich an die Storgon, damit diese Ihren Sofortbonus auszahlen können.

Vielen Dank für Ihre Geduld und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


19.02.2017 | 02:10
von Se. Cu. | Regelverstoß melden
Strogon verzögerte auch bei uns die Bezahlung des Sofortbonus.

Wir hatten bei Strogon einen Stromlieferungsvertrag mit Lieferbeginn
01.02.2016 abgeschlossen.
In der Vertragsbestätigung von Strogon steht, dass der Sofortbonus in Höhe von 178,50 € nach "Null" Tagen (ab Lieferbeginn = sofort!) ausgezahlt wird, was nicht geschah.

Erst nach zwei schriftlichen Mahnungen (18.04. u. 22. 04.2016),
u. der Androhung, den Sofortbonus mit den laufenden Zahlungen aufzurechnen, erfolgte die Gutschrift verspätet am 29.04.2016.

Inzwischen sind wir nicht mehr Strogon Kunden!

25.02.2017 | 08:48
von ReclaBoxler-8563848 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zuerst wollte Strogon Bankverbindung, weil nur das das Problem war das die bis jetzt nicht überwiesen haben. Bankverbindung habe ich weggeschickt am 15.02.2016. Am 16.02.2017 bekam ich die Antwort das mein aktueller Vertragssaldo -80.00 Euro ist, da der Abschlag vom 15.02.2017 noch nicht beglichen wurde.
Bis jetzt haben wir uns darüber gestritten das ich von 15.10.2016 bis 31.10.2016 nicht 80,00 Euro bezahlen werde, weil das ein Monatsbeitrag ist, ich hätte gerne eine Abrechnung über 40,00 Euro gehabt. Die haben per Telefon mir gesagt ich muss für einen halben Monat den kompletten Betrag bezahlen. Jetzt heißt es auf einmal das die Abrechnung nicht für den Zeitraum ist sondern für 15.10.2016-15.11.2016. Und jetzt heißt es ich hätte schon am 15.10.2016 den ersten Abschlag zahlen müssen. Weil die Abschlagsfälligkeit zum 15. eines Monats ist.
Ich habe im Dezember schon um eine ausführliche Liste gebeten, wegen die Zeiträume. Dies habe ich nicht bekommen. Antwort auf mein Brief auch nicht.

Im Vertrag steht:
Fälligkeit erster Abschlagsbetrag: 31.10.2016
Fälligkeit der weiteren Abschläge: Jeweils ab dem 15. eines jeden Monats, beginnend mit dem 30.11.2016
Im Vertrag steht noch außerdem:
Wir behalten uns die Verrechnung des Sofortbonus mit zum Zeitpunkt der Auszahlung offenen Forderungen vor.

Ich habe trotz allem die 80,00 Euro überwiesen, und bin mal gespannt.
Wenn bis Ende nächste Woche nichts passiert werde ich gegen Strogon eine gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Das ist Vertragsbruch.


09.03.2017 | 10:58
von ReclaBoxler-8563848 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde nächste Woche ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, da ich trotz allem den Sofortbonus immer noch nicht überwiesen bekommen habe. Natürlich werde ich die Medien auch informieren, damit check24 und Strogon sowas mit anderen nicht mehr machen kann!


23.03.2017 | 12:22
von ReclaBoxler-8563848 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"Sofort"bonus wurde nach 5 Monaten überwiesen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
CHECK24 Vergleichsportal: Doppelt bezahlter Mietwagen Check 24
CHECK24 Vergleichsportal: Schlechter Service
Https://www.check24.de: Dank check24 in die Abofalle
CHECK24 Vergleichsportal: Mietwagenkosten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: