145 Views | 17.07.2017 | 13:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1267598

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Trotz Umzug und vorheriger Kündigung wird diese nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 332057849

Hallo,

SCHLAGWORTE

bereits im letzten Jahr wusste ich, dass ich aufgrund eines Umzuges in eine neue Wohnung/Eigenheim nicht mehr durch Kabel Deutschland versorgt werden kann. Hieraufhin kündigte ich den Vertrag.

Ich erhielt im Dezember eine Bestätigung, dass der Vertrag zum Ablauf bestätigt wird. hieraufhin wandte ich mich an Kabel Deutschland und teilte mit, dass ich aufgrund eines Umzuges nicht mehr von denen bedient werden kann. Hieraufhin teilte man mir mit, dass ich nach erfolgtem Umzug eine entsprechende Bestätigung versenden soll und dann der Kündigungstermin angepasst werde.

Gesagt und getan. Da ich am 14.04.2017 umgezogen bin, übersandte ich per Mail an Kabel Deutschland die Meldebescheinigung. Man passte auch den Kündigungstermin an, jedoch nicht auf den 14.04.2017, sondern auf den 14.07.2017. Man verwies hierzu auf §46 Abs. 8 Satz 3 TKG (. "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt".)

Hierzu telefonierte ich mit einem Mitarbeiter von Kabel Deutschland und fragte wo denn die Frist für die Einsendung einer Kündigung steht. Immerhin habe ich die Kündigung bereits im Dezember ausgesprochen und somit mehr als eindeutig die Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgesprochen. Ebenso teilte ich ihm mit, dass ein angefragter Rechtsanwalt keinen Fristbeginn ab dem Umzugsdatum sieht. Dies teilte ich dem Mitarbeiter mit und dieser antwortete hierauf: " Dann kann uns doch Ihr Rechtsanwalt mal ein Schreiben zu senden. " Es sieht so aus, als wolle man bei Kabel Deutschland lieber einen Rechtsstreit haben, von zusätzlichen Kosten mal abgesehen.

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Auch ein abermaliger schriftlicher Einwand wurde lediglich mit dem Verweis auf den o. g. Paragraphen des TKG zurückgewiesen.

Meines und des Erachten des Rechtsanwaltes wurde die dreimonatige Kündigungsfrist mit Kündigung im letzten Jahr bereits eingehalten. Wir sind der Meinung, dass eine Kündigung erst mit Umzug in dem entsprechenden Gesetzestext nicht enthalten ist.

Ich weiß, dass der Nachmieter ebenfalls Kunde von Kabel Deutschland ist. Das heißt aktuell, dass man für einen Anschluss zwei Gebühren erhebt.

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Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 14.04.17 und Rückerstattung der zuviel erhobenen Monatsgebühr


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


24.07.2017 | 13:15
von ReclaBoxler-1267598 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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