Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 466 Views | 07.09.2017 | 13:16 Uhr
geschrieben von Matthias Haess

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Rechtswidrige Verweigerung der Auszahlung des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 21607010761

Firma nervt mit immer den gleichen Mails und antwortet nicht auf Fragen.

Wir haben bei immergün Energie mehrfach per Mail angefragt wann unser Neukundenbonus ausbezahlt wird und immer wieder nur die gleichen vorgefertigten und nichtssagenden Antwortmails erhalten:

SCHLAGWORTE

. Gerne möchten wir Ihnen erklären, warum in Ihrem Fall bedauerlicherweise kein Bonus gewährt werden kann.
Wir haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass an Ihrer Abnahmestelle ein Wandler und/oder Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben wird. Dies stellt einen Belieferungsausschlussgrund dar, was eindeutig in den AGB vereinbart war. Es bestand daher die Berechtigung, den Stromliefervertrag zu kündigen. Auf Grund der erfolgten Kündigung befanden Sie sich daher gerade kein volles Jahr in Belieferung.
Ein Bonusanspruch entsteht nach Ziffer 9 Abs. 1 AGB hingegen erst nach einer zwölfmonatigen Belieferung.
Ein Anspruch auf einen Bonus besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde.
Die Tatsache, dass an Ihrer Abnahmestelle ein Wandler und/oder Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben wird, war Ihnen bei Vertragsschluss bekannt bzw. hätte Ihnen bekannt sein müssen. Sie haben daher den vorliegenden Verstoß gegen Ziff. 1 Abs. 2 unserer AGB zu vertreten.
Aus diesem Grund kann ein Bonus in Ihrem Fall nicht gewährt werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Uns wurde von immergrün nicht gekündigt, nie "darauf hingewiesen" und die erwähnte AGB-Klausel zum Mehrtarifzähler auf die sich berufen wird, ist rechtswidrig. Nachzulesen z. B. unter …“AG in Regensburg unter dem Aktenzeichen 10C1049/15
Wenn die Klägerin jedoch de facto gegenüber Anschlüssen mit Mehrtarifzählern sich so verhält, als seien wirksame Verträge geschlossen, so soll mit dieser Klauselkombination das widersprüchliche Verhalten der Klägerin in eine wesentliche Vertragsverletzung des Kunden uminterpretiert werden. Dies ist jedenfalls intransparent und überraschend. “ Aus diesem Grund dürfe dem Kunden nicht der Bonus verwehrt werden. “…

Nach mehreren Telefonaten wurde scheinbar eingelenkt und man versprach uns die Änderung der Rechnung und die Auszahlung. Stattdessen erhielten wir danach erneut die oben genannte Mail. Auf weitere Mails von uns wird inzwischen nicht mehr geantwortet.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Auszahlung des Neukundenbonus


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


14.09.2017 | 17:36
von Matthias Haess gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit einem entsprechenden Brief hat immergrün dann plötzlich eingelenkt und sofort überwiesen




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