Durch Lost Legends Shop endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 304 Views | 18.08.2018 | 16:14 Uhr
geschrieben von Katja Wolter

Lost Legends Shop (Heilbronn)

Keine Erstattung der Rücksendung

Bestell-/Kundennummer: 9310KW

Ich habe am 13.06. bei Lost Legend eine Bestellung getätigt und auch gleich über PayPal bezahlt.

SCHLAGWORTE

Nach längerem Warten kam endlich die bestellte Ware und ich musste leider einige Sachen retournieren, da sie mir nicht passten.

Das passierte alles im fristgerechten Rahmen, inclusive einer schriftlichen Vorankündigung dieser Retoure per E-Mail, so wie es in der Widerrufsrechtebelehrung von dieser Firma steht und erbeten wird.

Ich erhielt dann auch eine Bestätigungs-E-Mail, dass meine Retoure eingegangen ist, dass es aber einige Zeit dauern kann, bis dies geprüft und bearbeitet ist. Falls ich innerhalb von 14 Tagen noch keine Info erhalten habe, solle ich sie kurz höflich kontaktieren, so ihre Worte.

Das tat ich auch, da ich 14 Tage lang keine Nachricht von der Firma bekam.

Keine Reaktion auf die 1. E-Mail (geschrieben am 01.08.2018)

Ich wartete noch mal 14 Tage ab und schrieb eine 2. Erinnerungs-E-Mail. (14.08.2018)

Ich bekam endlich eine Antwort!
Ein, für mich, "standardisiertes Schreiben", wo man dem Kunden mitteilt, dass er nicht nach den Richtlinien der AGBs gehandelt hätte, sie jetzt keine Rücknahmeverpflichtung mehr haben, und aus Kulanz eine Gutschrift in Form eines Gutscheines anbieten könnten.

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Es würde aber keine Auszahlung möglich sein und ein Abschlag kann je nach "Aufbereitung und Wiedereinlagerung der Ware" auch noch anfallen. Ich könnte aber auch die Ware abholen lassen, ist ja schließlich mein Eigentum, und durch das unrechtmäßige Zurücksenden entstehen ihnen hohe Kosten der Lagerung und Abwicklung.

Ich erwiderte die E-Mail sofort mit Beweisen der Frist- und formgerechten Rücksendung meinerseits.

Die Firma antwortete auch gleich, meinte aber, dass die "gewünschte" schriftliche Ankündigung, etwas zurück zu schicken, kein Widerruf darstellt.

Daraufhin habe ich den Inhalt ihrer "eigenen Richtlinien des Widerrufs" in dieser E-Mail geschrieben.

Als nächste Reaktion bekam ich dann dieselbe E-Mail vom ersten Mal, das "standardisierte Schreiben".

Ich wollte mir nur im Internet neue Kleider bestellen, nun habe ich auch noch den Ärger, dass ich mein Geld nicht mehr zurückbekomme, obwohl ich alles fristgerecht eingehalten habe.

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Meine Forderung an Lost Legends Shop: 172,70 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.08.2018 | 16:20
Firmen-Antwort von: Lost Legends Shop
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Kunde, Sehr geehrte Kundin,

es tut uns leid das wir den Auftrag nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausführen konnten. Unser Kundenservice wird mit Ihnen in Kotakt tretten um kurzfristig eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden und die Beschwerde zu lösen.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


19.08.2018 | 12:39
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Paypal Käuferschutz ist hier zu prüfen, wenn es dafür nicht schon zu spät ist. Manche Kunden scheinen echt eine beneidenswerte Geduld zu besitzen.

20.08.2018 | 07:38
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5514201:
Frau Wolter hat per Email widerrufen. Bitte die Beschwerde vor dem Kommentieren lesen!

Davon abgesehen kommt es auf die eindeutige Willensäußerung des Kunden zum Widerruf an, die an keine Form gebunden ist. Ein Zurücksenden der Ware kann sehr wohl (und wird so von praktisch allen Versendern auch so gehandhabt) ein Widerruf sein, wenn aus den Umständen oder auch beigelegten Schreiben oder Formularen ersichtlich ist, dass es sich um einen Widerruf handelt. Das ist bei allen Versandhäusern beispielsweise der Fall, wenn ein Formular beigelegt werden soll (das ist freiwillig), auf dem der Kunde den Grund der Rücksendung angibt (zu klein, zu groß, gefällt nicht).

Wenn die Schilderungen von Frau Wolter stimmen, sollte das allen potentiellen zukünftigen Kunden dieser Firma eine Warnung sein, dort lieber nichts zu bestellen.

20.08.2018 | 07:59
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5514201:
1. Frau Wolter hat per Email widerrufen.

2. Der Gesetzgeber verlangt einen eindeutigen Widerruf. Das bedeutet, dass der Kunde dem Unternehmen kommunizieren muss, dass er widerruft. Die Form dafür ist ihm freigestellt. Der Widerruf kann natürlich auch gleichzeitig mit der Rücksendung der Ware erfolgen, also zum Beispiel im Paket liegen. Es ist keine Form vorgeschrieben. Viele Firmen legen der Rechnung gleich ein Retourenformular bei, auf dem der Kunde angeben kann, warum er widerruft. Alle seriösen Unternehmen handhaben dies so.

Da aber 1. gegeben ist, erübrigt sich im konkreten Fall jede weiter Diskussion darüber.

22.08.2018 | 12:21
von Katja Wolter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat noch keinen Kontakt mit mir aufgenommen.


30.08.2018 | 09:20
von Katja Wolter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Die Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.09.2018 | 20:52
von Katja Wolter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.10.2018 | 10:26
von Katja Wolter endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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