BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Jahresendabrechnung seit 28.06.2018 ausstehend
Bestell-/Kundennummer: 234551 (299976) sowie 1270603 (1449785)
Guthaben i. H. v. 280,00 Euro nicht ausgezahlt. Abschlag nicht angepasst
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit über sechs Wochen erwarte ich die Endabrechnung für den Vertrag mit der Nummer 234551. Es ergibt sich ein errechnetes Guthaben von ca. 280,00 Euro. Bitte überweisen Sie mir dieses Guthaben unverzüglich bis zum 30.09.2018
Zudem passen Sie bitte den Abschlag des aktuellen Vertrages 1270603 an den aktuellen Jahresverbrauch von 2017 an, spätestens zum 01.10.2018.
Bei nicht fristgemäßer Auszahlung werde ich zukünftige Abschlagszahlungen zurückbuchen, bis eine Abrechnung eingegangen und das Guthaben überwiesen wurde.
Gruß und Dank
Jonas Hardt
12.09.2018 | 08:17
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß einschlägiger Rechtsprechung und auch gemäß Ihrer eigenen AGB (7.1) hätten Sie für das vergangene Belieferungsjahr vom 30.07.2017 – 29.07.2018 bereits eine Jahresendabrechnung erstellen müssen. Ich habe die Abrechnung bereits mehrfach telefonisch (u. a. am 14.08. und 10.09.2018) und auch in der Reclabox (10.09.2018) angemahnt.
Aufgrund des stark verringerten Vorjahresverbrauchs durch den Einbau von LED-Leuchtmitteln in der gesamten Wohnung sind zudem die Abschlagszahlungen für das aktuelle Belieferungsjahr deutlich zu hoch bemessen. Ich habe sowohl telefonisch als auch über Reclabox (Daten siehe oben) die Senkung des Abschlags gemäß Vorjahresverbrauch angemahnt. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung als auch gemäß ihren AGB (8.1) sind Sie zur Senkung verpflichtet, insbesondere da Ihnen der Vorjahresverbrauch i. H.v. 1343 kWh seit dem 28.07.2018 bekannt ist.
Leider sind Sie der von mir gesetzten Frist bis zum 30.09.2018, abgesehen von einer Erstattung des 12. Abschlags i. H.v. 53 Euro am 20.09.2018, bislang nicht nachgekommen. Ich bitte Sie deshalb erneut bis zum 30.09.2018 unverzüglich die Abrechnung zu erstellen und das Guthaben auszuzahlen. Nach meiner Berechnung ergibt sich für das Vertragsjahr 2017 ein an mich auszuzahlendes Guthaben in Höhe von 228,13 €. [Anm.: inkl. Neukundenbonus, Direktbonus und der am 20.09.18 erstatteten Abschlagszahlung i. H.v. 53 €. ]
[Anm.: Die genaue Berechnung haben Sie per Mail erhalten]
Bis zur Begleichung des Guthaben und der Anpassung der Abschlagszahlungen des aktuellen Belieferungsvertrages bitte ich Sie von Einzügen von meinem Bankkonto abzusehen und entziehe zu diesem Zweck bis zur Erledigung der genannten Punkte die Einzugsermächtigung ab sofort.
Für Sie zusammengefasst:
1.) Bitte ich um unverzügliche Erstellung der Jahresabrechnung für 2017/2018 (Kunden-Nr.: 299976, Vertragsnummer: 234551) inkl. sämtlicher Boni bis 30.09.2018
2.) Bitte ich um unverzügliche Auszahlung des kompletten sich aus 1.) ergebenen Guthabens auf meine Ihnen bekannte Bankverbindung bis 30.09.2018
3.) Bitte ich um Anpassung der Abschlagszahlungen gemäß Vorjahresverbrauch (Kunden-Nr.: 1449785, Vertragsnummer 1270603) bis 30.09.2018. Da der Vertrag durch die Abschläge für August und September bereits erheblich überzahlt ist, schlage ich eine Abschlagszahlung ab November 2018 i. H.v. 29 Euro vor (1343 kWh x 0,2532 €/kWh + 12 x Grundgebühr i. H.v. 0,93€/Monat = 351,2 €; anteilig durch 12 und gerundet).
4.) Entziehe ich hiermit meine Einzugsermächtigung für meine Bankverbindung bis die Punkte 1.), 2.) und 3.) erfüllt sind.
5.) Die Einbindung der Schlichtungsstelle Energie bzw. die Durchsetzung meiner Forderung nach Auszahlung des Guthabens mithilfe eines Rechtsanwalts behalte ich mir ebenso ausdrücklich vor wie die Aufrechnung meiner Forderung mit zukünftigen Abschlagszahlungen sowie die Auferlegung und Geltendmachung sämtlicher mir entstehender Aufwendungen zu Ihren Lasten.
6.) Kündige ich hiermit den Belieferungsvertrag (Vertrags-Nr.: 1270603, Kunden-Nr.: 1449785) zum Ende der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit und bitte um Bestätigung.
Trotz Bestätigung des Widerrufs der Einzugsermächtigung wurde zum 01. Oktober eine Abbuchung seitens der BEV vorgenommen, die ich umgehend zurückgebucht habe.
Es werden meinerseits bis zur Begleichung des Guthabens keinerlei Zahlungen mehr an die BEV geleistet.
Die Abhilfsfrist der Schlichtungsstelle Energie läuft weiterhin. Sollten Guthaben und Direltbonus nicht rechtzeitig eingehen, wird ein förmliches Schlichtungsverfahren eingeleitet, zu Lasten der BEV.
Ich kann dennoch nur von diesem Anbieter abraten.