BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fehlende Endabrechnung inkl. Bonuszahlungen
Bestell-/Kundennummer: 679372
Sehr geehrte BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH,
Sehr geehrter Herr K., Sehr geehrter Herr Prof. Dr. N.,
hiermit mache ich von meinem Recht der Verbraucherbeschwerde Gebrauch und fordere Sie auf, meine Endabrechnung inkl. Bonuszahlungen zu erstellen und mein Guthaben auszuzahlen.
Bereits am 04.10.2018 - 12:40 Uhr habe ich sie auf Ihre gesetzliche Pflicht zur fristgemäßen Erstellung der Endabrechnung gemäß §40 Abs. 4 EnWG hingewiesen.
Da diese gesetzliche Frist am 11.10.18 abgelaufen ist, habe ich Sie am 12.10.18 - 13:24 Uhr noch einmal kontaktiert und an die Endabrechnung erinnert, sowie eine Frist von 1 Woche gesetzt. Es hieß, ich solle bis zum 19.10 warten und mich noch einmal melden, wenn nichts gekommen ist.
Dies war nun ebenfalls der Fall, sodass ich Sie am 22.10.18 - 14:26 Uhr erneut kontaktierte und deutlich gemacht habe, dass Sie gegen die Frist bereits verstoßen haben. Man wollte sich mit mir auf noch weitere 14 Tage einigen. Ich bin Ihnen entgegengekommen und habe Ihnen also weitere 10 Tage als endgültige Frist gesetzt (bis zum 01.11.18) mit dem Vermerk, weitere Schritte einzuleiten. Dieser Fall ist nun ebenfalls wieder eingetreten.
Sollte ich auf diesem Wege keine Antwort von Ihnen erhalten, behalte ich mir vor, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. zu stellen und ggf. anschließend die Sache vor Gericht klären zu lassen.
Freundliche Grüße
09.11.2018 | 08:39
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Des Weiteren werden Monatsbeiträge eingezogen, obwohl wir seit 3 Monaten kein Kunde mehr sind und keine Einzugsermächtigung mehr vorliegt.