ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Mülheim)
Unterstellung & Demütigung durch ALDI-Süd Kassierer
Hiermit möchte ich mich über das Verhalten eines Mitarbeiters der Filiale 51429, am Stockbrunnen beschweren.
Am 07.11.2018 wurde ich öffentlich von einen Mitarbeiter der Filiale an der benachbarten Kasse (Name des Mitarbeiters kann ermittelt werden) des mutmaßlichen Diebstahls bezichtigt.
Eine derartige Demütigung im Beisein anderer Kunden und Mitarbeiter ist mir noch nie passiert!
Der Sachverhalt wie folgt:
Am Montag, den 05.11.2018 kaufte ich diverse Kaschmir-Produkte (2 Pullover, 2 Kleider, 1 Schal) und andere Artikel im Wert von ca. 161,00 Euro, dieser Betrag wurde mittels EC-Karte nachweislich von meinem Konto abgebucht.
Da ein Kleid in der Gr. M mir nicht passte, wollte ich am 07.11.2018 schauen, ob es noch in der Gr. S vorrätig ist.
Ich begab mich folglich mit dem Produkt in Original-Verpackung und dem Kassenbon in die Filiale, um das Kleid entweder umzutauschen oder zu retournieren.
Die Dame an der Kasse wollte es zurücknehmen, bis besagter Herr an der anderen Kasse sich ungefragt einmischte und mir sagte, ich hätte das Kleid als Erstes zurückbringen müssen, bevor ich weitere Artikel einkaufe und überhaupt wäre es nicht klar, ob ich das Kleid nicht heute im Laden entwendet hätte.
Auf diese Dreistigkeit entgegnete ich, dass ich den Kassenbon mit sämtlichen Kaschmir-Produkten dabei hätte.
Worauf er behauptete, ich hätte mir den Bon auf irgendeine andere Weise beschafft!
Erneut eine unglaubliche Unterstellung!
Wie schon gesagt – die Abbuchung von meinem Konto kann belegt werden.
Es schaukelte sich noch weiter hoch und gipfelte darauf in seiner Androhung die Videoaufzeichnung in der Filiale zu bemühen - wohl bemerkt - ohne begründeten Tatverdacht.
Es kann nicht angehen, dass Kunden bei ALDI-Süd unbegründet wie illegal behandelt werden!
Diese Situation vor allen anwesenden war unglaublich demütigend- ich möchte dies nie wieder erleben!
Eine langjährige und jetzt verärgerte Kundin
Zunächst zu Ihnen Frau Ringler:
Es ist ein absolutes No-Go, dass das Personal Sie öffentlich als Ladendiebin bloßstellt. Da bin ich vollkommen bei Ihnen und finde Ihre Forderung an ALDI mehr als gerechtfertigt. Das korrekte Verhalten wäre gewesen, Sie unter einem Vorwand zu bitten in einen Marktbereich mitzukommen, welcher von Kunden nicht eingesehen werden kann (Büro, Lager, Personalräume). Krasses Fehlverhalten von Seiten des Personals.
Zum Mitarbeiter:
Ich vermute startk, dass der Herr davon ausging, dass Sie zwar das Kaschmirkleid gekauft hatten (daher auch der Bon), sie aber mit Bon und ohne Kleid den Markt betraten, Sie sich ein weiteres von der Aktionsfläche nahmen um dieses dann aus der Kasse "umzutauschen". Das wäre dann kein Diebstahl sondern Abzocke. Zumindest hatte er in sofern recht, dass Sie beim Betreten des Marktes an der Kasse hätten bescheid geben müssen, dass Sie dieses Kleid wieder in den Markt mit hineinnehmen wollen.
Zusammenfassend:
Fehler wurden auf beiden Seiten begangen:
Von Seiten des Personals aufgrund der Misachtung der geltenden Arbeitsanweisungen (-> völlig indiskutabel).
Und von Ihrer Seite, weil Sie Ware, welcher der Markt nachweislich im Sortiment führt, mit in den Markt nahmen, ohne das Personal zuvor zu informieren. Dies aus Nachlässigkeit oder Unwissen (-> kann passieren, daraus lernt man).
Mal unabhängig vom Verhalten aller Beteiligten, das Kleid wurde Zuhause aus der original Verpackung heraus genommen und anprobiert. Somit ist dieses Kleid gebraucht und kann theoretisch nicht mehr im jeweiligen Geschäft als Neu verkauft werden.
Wenn ihr Kleid zurück genommen oder umgetauscht wird geschied dies aus reiner Kulanz. Aldi ist nicht gesetzlich verpflichtet dies zu tun.
Wenn Sie generell Einkaufen gehen werden ihnen die Schilder aufgefallen sein auf denen steht; Das öffnen der Ware verpflichtet zum Kauf. Dieses Schild hat schon seine Begründung.
Anders sieht es aus wenn Sie Röcke oder Hosen in einem Bekleidungsgeschäft oder in der Bekleidungsabteilung eines Kaufhauses kaufen. Dort ist die Ware nicht verpackt und Sie können so viele Sachen anprobieren wie so möchten.
Generell gilt, bei einem Umtausch oder Reklamation zuerst an die Kasse oder zur Information gehen (mit dem Kassenbon) und die Ware die Sie in den Laden bringen anmelden. Wenn Sie den eigentlichen Laden bereits betreten haben und sich dann an die Kasse stellen mit ihrer Ware kann keiner der Angestellten sagen ob Sie ihre Ware gerade erst geholt oder eigenständig umgetauscht haben. In beiden Fällen ist es möglich das Sie trotz Kassenbon des Diebstahls bezichtigt werden.
Gruß
wenn man so wenig ahnung hat wie sie sollte man besser nichts sagen.
1. normale kleidung gehört nicht zu hygieneartiekeln. auch verpackte nicht. was wäre denn los wenn jedes kleidungsstück das du im laden anziehst zur probe weggeworfen werden muss? meldest du dich an der kasse und sagst das du diese 200 euro hose und den pelzmantel dazu für 3000 doch nichts willst und es nach dem anprobiern nichtmehr verkauft werden kann? merkst selber, oder?
2. das öffnen der verpackung verpflichtet zu GARBICHTS. schöner irrglaube den du da hast. es sei denn du beschädigst die verpackung sodas sie nichtmehr verkaufsfähig ist. dann muss du die packung, aber nicht den inhalt ersetzen.
3. mit meinem eigentum kann ich in jeden beliebigen laden gehen ohne diese anzuzmelden solange ich den kaufbeleg oder nachweis habe. woher sie ihre merkwürdige auffassung des deutschen rechts und vor allem waren und umtauschrecht haben kann ich mir denken.
Sich die Mühe machen, auf Groß/Kleinschreibung zu achten und fremde Leute nicht zu duzen - das wäre klasse.