BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Neukundenbonus und Gutschrift wurde wohl "vergessen"
Bestell-/Kundennummer: 305960 / VertragsNr. 24000
Das folgende Schreiben wurde am 06.11.18 mit Einschreiben Einwurf zugestellt.
. Die Verbrauchsabrechnung für den Belieferungszeitraum vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 mit Schreiben vom 26.10.2017 Rechnungs-ID 1V. 240000-HT. -8402075Z/327173 habe ich erhalten. In dieser Abrechnung ist ein Guthaben von 222,91 Euro sowie ein Neukundenbonus von 217,27 Euro ausgewiesen.
Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen (§ 288 (1) BGB). Der Verzug ist spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung (28.10.2017), also am 28.11.2017 eingetreten (§ 288 Abs. 1 BGB).
Sie haben das Guthaben und auch den Neukundenbonus bisher nicht an mich erstattet. Ich fordere Sie daher dazu auf, den Betrag in Höhe von 440,18 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 28.11.2017 auf mein Konto bei der XBank IBAN DE83 xxxx xxxx xxxx xxxx xx zu überweisen.
Ich setze hierzu eine Frist bis zum 16. November 2018
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, müssen Sie damit rechnen, dass ohne weiteren außergerichtlichen Schriftverkehr Zahlungsklage gegen Sie erhoben werden wird. Da Sie sich bereits in Verzug befinden, haben Sie auch die Kosten der Beauftragung meines Rechtsanwaltes mit den weiteren Maßnahmen zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
12.11.2018 | 08:57
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
allerdings ohne Verzugszinsen!