Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 414 Views | 31.12.2018 | 10:37 Uhr
geschrieben von Viola Gröhling

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben der Energierechnung vom 18.10.2018 nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 154917

Rechungs-ID- Nr: 1V. 117281-VG. 1049130071507894z / 902020

Sehr geehrte Damen und Herren

Trotz mehrfacher telefonischer - hier wird man nur ruhiggestellt und angelogen- und schriftlicher Anfragen (per E-Mail) habe ich bis heute keinerlei Reaktion Ihrerseits erhalten. Mein aus der Abrechnung vom 18.10.2018 resultierendes Guthaben von 239,92 Euro wurde mir bis heute nicht ausgezahlt.

Ich weise darauf hin, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-2011 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist. (§ 288 (1) BGB).

Ich erwarte die unverzügliche Auszahlung meines Guthaben.

Aufgrund der Vertragsverletzung Ihrerseits behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des Guthabens in Höhe von 239,92 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.12.2018 | 10:37
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.01.2019 | 17:21
von Viola Gröhling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis dato nichts schriftliches oder sonst irgendeine Benachrichtigung. Ich werde wohl einen Anwalt einschalten


19.01.2019 | 15:29
von Viola Gröhling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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