Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 1 View | 15.01.2019 | 10:49 Uhr
geschrieben von Christian Robbes

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Bestätigung Sonderkündigung, Nichtauszahlung v. Guthaben

Bestell-/Kundennummer: 766852

Warte auf Guthabenauszahlung von über 600,00 Euro

Nach der Preiserhöhungsankündigung vom 15.12.2018 nahm ich mein Sonderkündigungsrecht sowohl schriftlich per Einschreiben (Unterschrift der Eingangsbestätigung liegt vor), als auch per E-Mail mit allen vorherigen Schreiben im Anhang, wahr. Leider bekam ich keine entsprechende Kündigungsbestätigung innerhalb von 2 Wochen zugeschickt.

Ferner sind Sie meiner Aufforderung über die Auszahlung meines Guthabens aus der Vorjahresrechnung (Rechnung August 2018!) in Höhe von 611, 70 Euro nicht nachgekommen! Hier hatte ich eine zweiwöchige Frist zur Auszahlung, in einem Einschreiben an Sie vom 22.12.2018, gesetzt!

Zu dem forderte ich eine Abschlagsanpassung an meinen tatsächlichen Verbrauch, bzw. eine entsprechende Anrechnung des in dieser Periode zu viel gezahlten Beitrags auf die Monate Dezember und Januar.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Guthabens aus der Vorjahresrechnung! Bestätigung der Kündigung zum 31.01.2019 wegen Preiserhöhung! Anpassung oder Anrechnung des Abschlages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.01.2019 | 10:49
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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