Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 172 Views | 19.01.2019 | 09:44 Uhr
geschrieben von Roland Schlößer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV bearbeitet außerordentliche Kündigung nicht

Bestell-/Kundennummer: KdNr 1102472

Ich habe in 2018 fristgerecht und ordentlich zum 30.04.2019 gekündigt. Dies wurde auch schriftlich bestätigt. Jedoch hat im Dezember 2018 Preiserhöhungen zum 01.02.2019 trotz Preisgarantie angekündigt. Daraufhin am 24.12.2018 zum 31.01.2019 außerordentlich gekündigt. Das Einschreiben wurde auch am 29.12.2018 der BEV zugestellt.

SCHLAGWORTE

Die Kündigung wird nicht bearbeitet, an der Hotline wird man immer wieder vertröstet, weil ich ja bis zum Vertragsende eine Preisgarantie habe. Haha, mit Schreiben vom 11.01.2019 bittet die BEV um eine einvernehmliche Preisanpassung ab 01.02.2019.

Ich habe meinen lokalen Gasanbieter um Anbieterwechsel gebeten. Dies wurde von der BEV zum 31.01.2019 abgelehnt wg. "Doppelter Kündigung", aber auch mit gleicher Begründung zum 30.04.2019 (ordentlicher Kündigungstermin) wurde es der NEW abgelehnt.

Die BEV sagt, es sei seitens des Netzbetreibers abgelehnt worden.

Des Weiteren wurde ich angemahnt für die Forderung Abschlag Januar 2019, obwohl ich seit Vertragsbeginn ein SEPA-Mandat erteilt habe und der Betrag am 16.01.2019 von meinem Konto abgebucht wurde.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Vertragsende zum 31.01.2019 und Anbieterwechsel nicht verweigern


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2019 | 09:44
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.01.2019 | 10:31
von Roland Schlößer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eingang der ausserordentlichen Kündigung am 29.12. und dauert immer noch? der 31.01. naht.


29.01.2019 | 11:35
von Roland Schlößer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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