Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 220 Views | 24.01.2019 | 16:07 Uhr
geschrieben von Christopher Hensel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV kein Neukundenbonus, falscher Zählerstand; Überzahlung

Bestell-/Kundennummer: 745559 / 641022

BEV: Keine Auszahlung Neukundenbonus und falscher Zählerstand - keine korrekte Endabrechnung! Bitte sofortige Korrektur und Überweisung der 501,60 Euro

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um umgehende Korrektur Ihrer falschen Endabrechnung an mich. Ich fordere Sie nochmals auf, sofort die überzahlten Beträge einschließlich Neukundenbonus (25%) auf mein angegebenes Girokonto zu überweisen. Korrekt ist ein Erstattungsbetrag i. H. v. 501,60 Euro mir gutzuschreiben.
Auf der beigefügten Rechnungskopie habe ich Ihre Falschwerte korrigiert - wie folgt:
1. Endzählerstand (falsch: 14.736; richtig: 13.014)
2. Komplett fehlender Neukundenbonus (25% - 152,62 Euro)
3. bereits vorausgezahlte Abschläge (Leistungszeitraum jährlich) : 959,45 Euro
4. Berechnung des mir gutzuschreibenden Betrages: 959,45 Euro - 457,85 Euro = 501,60 Euro
Aufgrund meiner mehrmaligen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen an Sie, die Sie nicht beantwortet und nicht erfüllt haben
setze ich Sie hiermit in Verzug.
Deshalb bitte ich Sie um sofortige Bearbeitung und Erstattung der oben angeführten Sache.
Freundliche Grüße
C. H.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Überweisung der Überzahlung und Auszahlung Neukundenbonus 501,60 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.01.2019 | 16:07
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.02.2019 | 09:17
von Christopher Hensel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur eine Teilerstattung von BEV erhalten - aber nicht die vollen 501,60 EUR!

Bin gespannt, wann das endlich erstattet wird!

Freundliche Grüße


18.02.2019 | 10:01
von Christopher Hensel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch keine Auszahlung Guthaben!


11.03.2019 | 14:22
von Christopher Hensel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld immer noch ausstehend! Kein Zahlungseingang!




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