BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Auszahlung Neukundenbonus i. H. v. 176,14 Euro– Mahnung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 729009 - Kundennummer: 851460
Nach fristgemäßer Kündigung meines Stromvertrags Nr. 729009 per 30.11.2018 wurde mir mit Datum 03.12.2018 die Endabrechnung erteilt. Die Nachzahlung von 30,23 Euro wurde von der BEV am 18.12.2018 eingezogen. Mein vertraglich vereinbarter Neukundenbonus i. H. v. 176,14 Euro wurde auf Seite 2 (Rückseite) der Endabrechnung zwar korrekt ausgewiesen /bestätigt, jedoch ist die Auszahlung dieses Bonus bis heute nicht erfolgt.
Zwischenzeitlich hatte ich beim Kundenservice die Auszahlung drei Mal angemahnt (Telefonate vom 18.12.18, 29.12.18 und 15.01.19). Mir wurde die umgehende Auszahlung zwar jeweils zugesagt, aber bis heute nicht eingehalten. Eine Mahnung per Fax an die Geschäftsführung (Dr. Ralph Steger) am 18.01.2019 konnte nicht übermittelt werden, da das Faxgerät der BEV (089-120895211) nicht empfangsbereit war, z. B. ab 7:00 Uhr stundenlang nicht. Ein gleichlautendes Einschreiben vom 18.01.2019 (Sendungsnummer: RT 0785 0940 5DE) wurde laut Postbestätigung am 21.1.2019 zugestellt. Eine ebenso gleichlautende E-Mail an den Kundenservice (kundenservicebev-energie.de) wurde auch am 18.01.2019 versandt, bislang ohne Antwort. - Am 23.01.2019 um 07:30 Uhr war dann doch auch die Fax-Übertragung möglich!
Ich fordere die BEV erneut auf, mir die 176,14 Euro unverzüglich
auf das bekannte Abbuchungskonto (s. Endabrechnung Seite 1) zu überweisen. Sollten Sie meiner berechtigte Forderung nicht unverzüglich nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs vertraglicher Zahlungsverpflichtungen umgehend die Aufsicht Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und weitere Maßnahmen behalte ich mir ausdrücklich vor.
25.01.2019 | 08:26
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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