Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 130 Views | 25.01.2019 | 08:26 Uhr
geschrieben von A. Hertle

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Auszahlung Neukundenbonus i. H. v. 176,14 Euro– Mahnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 729009 - Kundennummer: 851460

Nach fristgemäßer Kündigung meines Stromvertrags Nr. 729009 per 30.11.2018 wurde mir mit Datum 03.12.2018 die Endabrechnung erteilt. Die Nachzahlung von 30,23 Euro wurde von der BEV am 18.12.2018 eingezogen. Mein vertraglich vereinbarter Neukundenbonus i. H. v. 176,14 Euro wurde auf Seite 2 (Rückseite) der Endabrechnung zwar korrekt ausgewiesen /bestätigt, jedoch ist die Auszahlung dieses Bonus bis heute nicht erfolgt.

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Zwischenzeitlich hatte ich beim Kundenservice die Auszahlung drei Mal angemahnt (Telefonate vom 18.12.18, 29.12.18 und 15.01.19). Mir wurde die umgehende Auszahlung zwar jeweils zugesagt, aber bis heute nicht eingehalten. Eine Mahnung per Fax an die Geschäftsführung (Dr. Ralph Steger) am 18.01.2019 konnte nicht übermittelt werden, da das Faxgerät der BEV (089-120895211) nicht empfangsbereit war, z. B. ab 7:00 Uhr stundenlang nicht. Ein gleichlautendes Einschreiben vom 18.01.2019 (Sendungsnummer: RT 0785 0940 5DE) wurde laut Postbestätigung am 21.1.2019 zugestellt. Eine ebenso gleichlautende E-Mail an den Kundenservice (kundenservice spider monkey bev-energie.de) wurde auch am 18.01.2019 versandt, bislang ohne Antwort. - Am 23.01.2019 um 07:30 Uhr war dann doch auch die Fax-Übertragung möglich!

Ich fordere die BEV erneut auf, mir die 176,14 Euro unverzüglich
auf das bekannte Abbuchungskonto (s. Endabrechnung Seite 1) zu überweisen. Sollten Sie meiner berechtigte Forderung nicht unverzüglich nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs vertraglicher Zahlungsverpflichtungen umgehend die Aufsicht Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und weitere Maßnahmen behalte ich mir ausdrücklich vor.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Auszahlung des vertraglichen Neukundenbonus i. H. v. 176,14 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2019 | 08:26
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.01.2019 | 13:12
von A. Hertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang keine Lösung und keinerlei Reaktion seitens BEV. - Weder auf mehrfache Anmahnungen beim Kundenservice, noch auf die Mahnung per Email, noch auf die Mahnungen an die GF (Dr. Ralph Steger) per protokolliertem FAX und per bestätigtem Einschreiben mit Fristsetzung … unglaublich und unseriös! - Auf die Beschwerde bei ReclaBox nur die bekannte automatisierte "Sofortantwort" … werde die nächsten Eskalationen einleiten.


04.02.2019 | 14:30
von A. Hertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch weiterhin keine Lösung und keinerlei Reaktion seitens BEV, nichts - inzwischen bekanntlich auch pleite!


18.02.2019 | 14:52
von A. Hertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch weiterhin keine Lösung und keinerlei Reaktion seitens BEV, gar nichts!


11.03.2019 | 14:58
von A. Hertle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Lösung und keinerlei Reaktion seitens BEV, nichts!




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