166 Views | 28.02.2019 | 12:11 Uhr
geschrieben von Brigitta Liebstückel

airbnb.com (Dublin)

Absichtlich falsche Adressangabe/Verkehrslärm

Unser Gastgeber hatte uns per E-Mail gebeten, nach unserer Ankunft am Flughafen Atlanta mit ihm telefonisch Kontakt aufzunehmen, um eine Uhrzeit zum Einchecken zu vereinbaren. Bei diesem Telefongespräch erfuhren wir, dass wir uns bei einer anderen Adresse einfinden sollen, als bei der schriftlich bestätigten Wohnungsadresse. Noch dachten wir nichts Böses, sondern gingen davon aus, die Schlüssel zu bekommen, um dann zu der gebuchten Adresse weiterzufahren.

SCHLAGWORTE

Wir trafen uns auf dem Parkdeck. Da erfuhren wir, dass wir in diesem Gebäude untergebracht sind, und nicht in der gebuchten Adresse. Mangels Alternative am späten Nachmittag haben wir uns einverstanden erklärt, das Apartment zu beziehen. Als nächstes stellten wir fest, dass die gesamte Fensterfront (Schlafzimmer und Wohnzimmer) direkt an einer 12spurigen Autobahn liegt, die sowohl rechts wie links auf diverse andere vielspurige Straßen verzweigt. Die Geräuschkulisse im 6. Stock ist - auch wegen häufigen Sirenenlärm - vergleichbar mit der eines Flughafens.

Wir hatten insgesamt vier Nächte gebucht, nach zwei Nächten sind wir ausgezogen. Auf die dadurch zusätzlich entstandenen Hotelkosten bleiben wir jetzt sitzen: der Gastgeber verweigerte die Kostenübernahme (obwohl das Hotel pro Nacht weniger verlangt hat, als für das Apartment bezahlt war), Airbnb fühlt sich nicht verantwortlich. In unserer Bilanz kommen noch zwei schlaflose Nächte und ein verlorener Tag für Hotelsuche/Umzug dazu. Mein Mann lag die anschließenden Tage krank im (Hotel-) Bett.
Die falsche Adressangabe ist anscheinend keine Seltenheit, wir haben das dieses Jahr schon einmal zuvor erlebt. Die richtige Adresse wird vermutlich nicht angegeben, weil in vielen Wohnanlagen eine Untervermietung wie z. B. nach Airbnb-Muster streng verboten ist.

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Meine Forderung an airbnb.com: Erstattung der entstandenen Hotelkosten


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Kommentare und Trackbacks (1)


21.03.2019 | 19:08
von Brigitta Liebstückel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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