425 Views | 17.03.2019 | 07:56 Uhr
geschrieben von M. Henke

WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG AG (Stuttgart)

Unfall mit einer Zuckerrüben-Lademaus

Der Unfall ereignete sich am 11.10.2017 mit einer Zuckerrüben-Lademaus (selbstfahrende Arbeitsmaschine), die die Abfahrt verpasst hat und auf der Straße wendete, nachdem die Ampel auf Grün schaltete, auf mich auffuhr.

SCHLAGWORTE

Das war wahrlich keine angenehme Situation für mich. Ich hatte Angst und das bersten von Glas und Blech hörte einfach nicht auf. Es hätte für mich schlimmer ausgehen können nach den Fotos. Das Auto (Polo) war Neu ein paar Monate alt und dann das. Aber Blech kann man ersetzen ein Menschenleben nicht.

Leider habe ich bis heute noch Schwierigkeiten mit der Versicherung. Den Reparaturablaufplan/ Rechnungen und alle dazugehörigen Unterlagen wurden mit 19 Seiten umfassend per Fax und einen Tag später auf dem Postweg der Versicherung zugeleitet. Die vorliegende Gutachterrechnung sowohl inhaltlich korrekt wurde bemängelt & nicht voll beglichen, Mahnungen und außergerichtliche Regulierungsfristen wurden nicht beachtet.

Muss es denn so weit kommen? Zusätzliche Kosten zu provozieren, indem man die Schadensregulierung verschleppt? Die Schuldfrage ist eindeutig.

Jeder Geschädigte ist auf einen zügigen Schadensablauf angewiesen, sowie jede Versicherung einen pünktliche Eingang des Versicherungsbeitrages erwartet: Wenn nicht wehrt sich die Versicherung postwendend. Zum Schluss dies.:

Der Slogan der Versicherung lautet.:

Die WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG der Fels in der Brandung. Ihr zuverlässiger Partner für Versicherungen mit einem leistungsstarken Schutz. Ein Fundament aus Vertrauen!

Das stimmt wohl so nicht.!

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Meine Forderung an WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG AG: Differenz Gutachterkosten gem. Rechnung, Differenz Schmerzensgeld & Attestgebühr


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.03.2019 | 16:20
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie haben doch hoffentlich einen Anwalt. Als Geschädigter können sie sich immer einen Anwalt nehmen - auf Kosten der gegnerischen Versicherung, sofern diese schadensersatzpflichtig für den Unfall ist.

Spätestens wenn sich zeigt, dass die Versicherung mauert, sollten sie zum Anwalt gehen. Den muss wie erwähnt die gegnerische Versicherung zahlen.

10.04.2019 | 15:55
von M. Henke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Kommentar bis heute von der Versicherung.
Grüße Maria Henke




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